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Gewässerräume und Gefahrenzonen

Teilrevision Gewässerräume und Gefahrenzonen: Mitwirkung (Juni / Juli 2022)

Information und Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung, Bezirk Küssnacht: Festlegung der Gewässerräume und Gefahrenzonen

Mit der vorliegenden Teilrevision und Nachführung der Nutzungsplanung soll der Nutzungsplan des Bezirks Küssnacht an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und geänderten Gegebenheiten nachgeführt werden. Die Änderungen umfassen die Ausscheidung der Gewässerräume entlang von Fliessgewässern und stehenden Gewässern, plangrafische Nachführungen entlang von den stehenden Gewässern und die Festsetzung der Gefahrenzonen.

Gestützt auf Art. 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Anregungen zu seiner Planung entgegen. Es können deshalb vom 10. Juni 2022 bis am 11. Juli 2022 während der üblichen Schalteröffnungszeiten beim Bauamt folgende Unterlagen eingesehen oder hier heruntergeladen werden:

Verbindliche Bestandteile (alle dat. 01. Juni 2022):

a) Nachgeführte Zonenpläne

b) Baureglementsergänzungen

Orientierende Unterlagen (alle dat. 01. Juni 2022):

c) Änderungspläne

d) Methodikpläne

e) Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV mit Anhang

Sprechstunden im Rahmen der Mitwirkung

Es besteht die Möglichkeit, auf Anmeldung, individuelle Sprechstunden zu besuchen, um spezifische Fragen zur Festlegung der Gewässerräume und Gefahrenzonen zu stellen. Folgende Zeitfenster für Sprechstunden stehen zur Verfügung:

  • Dienstag, 21. Juni:          (Zeitfenster von 15 – 20 Uhr)
  • Donnerstag, 28. Juni:     (Zeitfenster von 15 – 20 Uhr)
  • Dienstag, 28. Juni:          (Zeitfenster von 15 – 20 Uhr)

Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist zwingend erforderlich. Geben Sie uns Ihr Anliegen und Ihr gewünschter Termin innerhalb eines der Zeitfenster an. Dies mittels E-Mail an nutzungsplanung@kuessnacht.ch oder telefonisch an 041 854 02 30.

Öffentliche Mitwirkung
Ihre Meinung zur Festlegung der Gewässerräume und der Gefahrenzonen ist uns wichtig. Nutzen Sie diese Möglichkeit und schreiben Sie uns Ihre Anliegen. Schriftliche Rückmeldungen sind bis am 11. Juli 2022 an die Bauverwaltung zu richten: E-Mail an nutzungsplanung@kuessnacht.ch oder an Bezirk Küssnacht, Bauamt, Seeplatz 2/3, Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi.

Der Bezirk freut sich auf Ihre Rückmeldungen.

Küssnacht, 10. Juni 2022                                        Der Bezirksrat

Dokumente
Medienmitteilung Information zu den vier aktuellen Nutzungsplanungen des Bezirks [pdf, 895 KB]