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Revision Zonenplan Landschaft

Öffentliche Auflage Zonenplan Landschaft vom 9. Mai bis zum 10. Juni

Natur, Landschaft und gesetzliche Vorgaben haben sich über die letzten Jahrzehnte verändert. Aus diesem Grund legt der Bezirk Küssnacht vom 9. Mai bis zum 10. Juni einen überarbeiteten Zonenplan Landschaft auf.

Das Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz verpflichtet Gemeinden zur Inventarisierung schützenswerter Objekte sowie deren Bezeichnung in der Schutzzonenplanung. Der Zonenplan Landschaft bezeichnet die geschützten Natur- und Landschaftsobjekte.

Im Jahr 1988 hat der Bezirk Küssnacht erstmals die schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte erfasst und auf dieser Grundlage den rechtskräftigen Zonenplan Landschaft von 2003 erstellt. Die dazugehörenden Schutzbestimmungen sind im Baureglement von 2006 festgehalten.

Da sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Natur- und Landschaftsobjekte verändert haben, wurde der bestehende Zonenplan Landschaft umfassend überarbeitet. Ausserdem hat der Bezirk die dazugehörigen Schutzbestimmungen neu in ein separates Schutzreglement überführt.

Im Rahmen der Revision des Zonenplans Landschaft wurden die 130 bestehenden Schutzobjekte wie Naturschutzzonen, Hecken, Baumgruppen und mehr im Feld (vor Ort) kontrolliert sowie beurteilt. Erfreulicherweise hat der Bezirk ausserdem einige neue Schutzobjekte verzeichnet.

Mit den Erkenntnissen aus diesen Feldaufnahmen wurde das kommunale Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte von 1988 erneuert. Dieses Inventar bildet die Grundlage für den neuen Zonenplan Landschaft, in dem die Schutzobjekte verbindlich festgehalten sind. 

Bevölkerung bringt sich ein

Nach der Vorprüfung durch den Kanton Schwyz und daraus abgeleiteten Anpassungen hat der Bezirk Küssnacht seine Bevölkerung im Jahr 2024 zur Mitwirkung des Zonenplans eingeladen. Innert der einmonatigen Frist sind insgesamt 52 verschiedene Begehren von total 27 Parteien eingegangen. Diese hat der Bezirk nach Möglichkeit und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in die Überarbeitung der Unterlagen einfliessen lassen. So wurden zum Beispiel die Perimeter einiger Schutzobjekte angepasst. Zudem hat der Bezirk das Reglement ergänzt und präzisiert, sodass die Nutzung und Instandstellung von Trinkwasseranlagen, die Waldbewirtschaftung sowie die Zufahrt zu Bootshäusern gewährleistet ist. Weiter ist der Zonenplan nun auf die weiteren laufenden Nutzungsplanungen abgestimmt. Da der Kanton Schwyz aktuell im Bereich «Chüelochtobel» eine separate Nutzungsplanung erarbeitet, wurde der entsprechende Perimeter aus dem Zonenplan Landschaft ausgeklammert und ist nur noch als orientierenden Inhalt dargestellt.

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen liegen vom 9. Mai bis 10. Juni 2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus 2 beim Bauamt im dritten Stock auf. Sie sind auch über die untenstehenden Links verfügbar.

Verbindliche Unterlagen

Orientierende Unterlagen

Öffentliche Mitwirkung vom 24. Mai bis 24. Juni 2024

Der Zonenplan Landschaft bezeichnet die geschützten Natur- und Landschaftsobjekte gemäss den Bestimmungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und in der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV). Das Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz (LSG) verpflichtet Gemeinden zur Inventarisierung schützenswerter Objekte sowie deren Bezeichnung in der Schutzzonenplanung.
Im Jahr 1988 wurden erstmals die schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte im Bezirk Küssnacht inventarisiert und auf dieser Grundlage der rechtskräftige Zonenplan Landschaft von 2003 erstellt. Die dazugehörenden Schutzbestimmungen sind im Baureglement von 2006 festgehalten.

Da sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Natur- und Landschaftobjekte verändert haben, wird der bestehende Zonenplan Landschaft umfassend überarbeitet. Dazu wurden im Sommer 2022 die 130 bestehenden Schutzobjekte (Naturschutzzonen, Wasserschutzzonen, Hecken, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume und Baumgruppen, Natursteinmauern und geologische Objekte) im Feld kontrolliert und beurteilt. Ausserdem wurden weitere potenzielle Objekte auf ihre Schutzwürdigkeit gemäss NHG und NHV geprüft.

Mit den Erkenntnissen aus den Feldaufnahmen konnte das kommunale Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte von 1988 erneuert werden. Dieses Inventar bildet die Grundlage für den Zonenplan Landschaft. Neu werden die Schutzvorschriften zudem in einem separaten Reglement und nicht wie bisher im Baureglement aufgeführt.

Im Sinne von Art. 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) ist die Bevölkerung des Bezirks Küssnacht vom 24. Mai 2024 bis zum 24. Juni 2024 zur Mitwirkung eingeladen. Schriftliche Rückmeldungen sind bis am 24. Juni 2024 an die Umweltstelle zu richten:
E-Mail an umwelt@kuessnacht.ch oder an Bezirk Küssnacht, Umweltstelle, Seeplatz 2/3, Postfach 176, 6403 Küssnacht am Rigi.

Die entsprechenden Unterlagen sind während dieser Zeit im Rathaus 2, 3. Stock öffentlich einsehbar (bitte Öffnungszeiten beachten) oder können hier heruntergeladen werden:

Verbindliche Unterlagen

Orientierende Unterlagen

 

Es besteht die Möglichkeit innerhalb von Sprechstunden spezifische Fragen zum Zonenplan Landschaft zu stellen. Folgende Zeitfenster für Sprechstunden stehen zur Verfügung:

  • Dienstag, 4. Juni 2024           (zwischen 08.00 und 12.00 Uhr)
  • Dienstag, 11. Juni 2024         (zwischen 13.00 und 16.00 Uhr)

Eine Anmeldung für die Sprechstunde ist zwingend erforderlich. Bitte geben Sie uns Ihr Anliegen und Ihren gewünschten Termin innerhalb eines der Zeitfenster an. Dies mittels E-Mail an umwelt@kuessnacht.ch oder telefonisch an 041 854 02 30.