Der Zonenplan «Landschaft» stammt aus dem Jahr 2003 und muss überarbeitet werden, weil sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Naturobjekte verändert haben. Die rechtskräftigen Schutzvorschriften genügten diesen veränderten Ansprüchen nicht mehr und werden in der Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfassend überarbeitet.
Zurzeit finden die erforderlichen Feldbegehungen durch das Fachbüro statt. Diese Aufnahmen der Schutzobjekte bilden die Grundlage für die Revision des Zonenplans «Landschaft» inkl. der Schutzvorschriften.
(Mitteilung vom 10. Juni 2022)