Jede Gemeinde ist verpflichtet, die vom kantonalen Recht vorgeschriebenen Kommissionen zu bestellen. Der Gemeinderat bestimmt die Mitgliederzahl derselben, soweit sie nicht schon durch Gesetz, Gemeindeordnung oder Beschluss der Gemeindeversammlung festgesetzt ist. Die Präsidenten und Protokollführer der Kommissionen, mit Ausnahme der Rechnungsprüfungskommission, bezeichnet der Bezirksrat. Im Übrigen konstituieren sich die Kommissionen selbst. Die Kommissionen haben, soweit ihnen durch Bundesrecht oder kantonales Recht Entscheidungsbefugnisse eingeräumt sind, den Gemeinden Bericht und Antrag zu stellen.
Behördenverzeichnis, Amtsdauer 2026-2028
Aufsichtskommission Sunnehof – das Zuhause im Alter
Baukommission
Bezirksführungsstab
Feuerwehrkommission
Kinder- und Jugendkommission
Kommission für Altersfragen
Kommission Landwirtschaftsbetrieb Sunnehof (inkl. Wald)
Kulturkommission
Landschaftsentwicklungskommission (LEK)
Ortsplanungs- und Verkehrskommission (OPVK)
Pflegezentrum Seematt, Vorstand
Rechnungsprüfungskommission
Rettungsdienstkommission
Sport- und Freizeitkommission
Umwelt- und Energiekommission
Wahl- und Abstimmungsbüro