Standort: Rathaus 2, Abstimmungslokal, Seeplatz 2/3, 6403 Küssnacht am Rigi
Öffnungszeit: Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
Die drei Urnenbriefkästen werden am Abstimmungssonntag jeweils um 11.00 Uhr das letzte Mal geleert.
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Bezirksverwaltung im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises beim Einwohneramt, Rathaus 2, (führt das Stimmregister) persönlich, unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises, abholen.
Bei Postaufgabe ist zu berücksichtigen, dass das Kuvert spätestens am Freitag vor der Abstimmung bei der Bezirksverwaltung eintreffen muss (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
a) im Rücksendekuvert der Stimmrechtsausweis nicht offen beiliegt;
b) der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist;
c) der Absender des Rücksendekuverts nicht identifiziert werden kann;
d) die Wahl- oder Stimmzettel nicht im Stimmkuvert verpackt worden sind;
e) sich im Rücksendekuvert mehr Stimmkuverts als unterschriebene Stimmrechtsausweise befinden.
Seit 1. Juli 2022 müssen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (§ 3 Transparenzgesetz), die Parteifinanzierung (§ 4 Transparenzgesetz) und die Interessenbindungen von kandidierenden Personen bzw. der gewählten Mandatsträgerinnen und Träger (§§ 7 ff Transparenzgesetz) offengelegt werden.
Die öffentlichen Finanzierungen und Interessensbindungen können Sie auf der kantonalen Seite einsehen.
Für die Organisationen und Parteien steht das Transparenztool zur Verfügung. Damit können folgende Angaben offengelegt werden:
Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der Staatskanzlei des Kantons Schwyz zu entnehmen.
Stabstelle Präsidialdienste, Bezirkskanzlei 041 854 02 81, bezirk@kuessnacht.ch