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Chüelochtobel

Nutzungsplan zur Deponie «Chüelochtobel» in Küssnacht

Planungsunterlagen zur kantonalen Nutzungsplanung liegen bis am 6. Oktober 2025 öffentlich auf.

Dies ist eine Medienmitteilung des Kantons Schwyz:

Im Gebiet «Chüelochtobel» im Bezirk Küssnacht ist die Errichtung einer Deponie für hauptsächlich unverschmutztes Aushubmaterial und untergeordnet Inertstoffe vorgesehen. Die öffentliche Auflage der kantonalen Nutzungsplanung für das Projekt startet am 5. September 2025 und dauert bis zum 6. Oktober 2025. Die Unterlagen sind beim Bauamt Küssnacht und beim Amt für Umwelt und Energie in Schwyz einsehbar.

Die Altdeponie «Chüelochtobel» muss saniert werden

Im Chüelochtobel nördlich von Küssnacht wurden zwischen 1961 und 1987 rund 260 000 m3 Abfälle deponiert. Hauptsächlich handelte es sich um Bauschutt, Aushub und Hauskehricht. Diese unkontrollierten Ablagerungen belasten bis heute den Chüelochtobelbach, der damals eingedolt und unter der Deponie hindurchgeleitet wurde. Jährlich gelangt rund 1 Tonne Ammonium ins Gewässer. Zudem besteht bei Hochwasser die Gefahr, dass Abfall mitgerissen und in Richtung Zugersee verfrachtet wird. Die Altlast ist im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Schwyz als sanierungsbedürftig eingetragen. Für die Sanierung der Altlast ist der Bezirk Küssnacht zuständig. Um die Umwelt nachhaltig zu schützen, wird der Bach umgeleitet. Er erhält ein neues offenes Gerinne nördlich der Deponie. So fliesst kein Wasser mehr durch die belasteten Bereiche. Die instabilen Böschungen werden mit sauberem Aushubmaterial aufgefüllt, damit kein Abrutschen mehr möglich ist. Gleichzeitig wird das belastete Sickerwasser gefasst und in die ARA abgeleitet.

Neue Deponie als Teil der Lösung

Im Rahmen der Sanierung entsteht eine neue Deponie mit zwei Bereichen. Dort werden rund 1.5 Mio. m3 unverschmutztes Material und Inertstoffe abgelagert. Damit wird die nötige Böschungssicherung erreicht. Die Deponie wird über etwa 13 Jahre in zwei Etappen durch die CT Umwelt AG betrieben. Pro Jahr werden ca. 120 000 m3 eingebracht. Die Erschliessung erfolgt hauptsächlich über das Industriegebiet Fänn. Es sind im Schnitt 71 Lastwagenfahrten pro Betriebstag vorgesehen.

Mehrwert für Umwelt, Landschaft und Entsorgung

Einerseits kann die dringend nötige Sanierung der ehemaligen Kehrichtdeponie umgesetzt werden. Gleichzeitig entsteht benötigter Deponieraum. Durch Rekultivierung und Endgestaltung wird das Gebiet landschaftlich aufgewertet. Der abschnittsweise eingedolte Chüelochtobelbach wird offengelegt und naturnah mit ökologisch wertvollen Strukturen gestaltet.

Kantonale Nutzungsplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Projekt sieht vor, rund 1.5 Mio. m³ Material abzulagern, und unterliegt deshalb der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Weil über 6 Hektaren Wald betroffen sind, ist auch ein Rodungsgesuch erforderlich. Wegen des grossen Volumens braucht es zudem eine kantonale Nutzungsplanung nach dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (Fassung ab 1. Juli 2022). Zuständig ist das Umweltdepartement. Mit dem kantonalen Nutzungsplan wird eine neue Deponiezone im Chüelochtobel ausgeschieden. Damit wird die rechtliche Grundlage für Sanierung und Materialablagerung geschaffen.

Öffentliche Auflage und Einspracheverfahren

Gestützt auf § 10 Abs. 1 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Entwürfe von Verordnung, Nutzungsplankarte und Erläuterungsbericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht und das Rodungsgesuch während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können beim Bauamt des Bezirks Küssnacht sowie beim Sekretariat des Amts für Umwelt und Energie in Schwyz (Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz) während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Auflage dauert vom 5. September bis 6. Oktober 2025.

Wer vom Nutzungsplan betroffen ist, kann während der Auflage schriftlich Einsprache beim Umweltdepartement einreichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zur Medienmitteilung des Kantons Schwyz

Sanierung der Kehrichtdeponie (Mitteilung vom 10. Juni 2022)

Ende 1987 musste der Bezirk Küssnacht die Kehrrichtdeponie Chüelochtobel schliessen. Das einst 20 Meter tiefe Bachtobel wurde ab 1961 sukzessive mit Siedlungsabfällen aufgefüllt. Seit 1988 dürfen im Gebiet Chüelochtobel nur noch Grünabfälle entsorgt werden. Deshalb baute der Bezirk vor 30 Jahren eine Kompostieranlage. Das Altlastenproblem unter der Kompostieranlage ist derweil noch nicht gelöst. Der Bezirk prüft deshalb verschiedene Sanierungsvarianten.
Mit einem kombinierten Projekt soll der Chüelochtobelbach umgelegt werden und gleichzeitig eine neue Deponie entstehen. Das Projekt ist sehr komplex und verschiedene Interessen sind hier einzubeziehen.
Die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung mit Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungsgesuch ist im Herbst 2022 vorgesehen.

(Mitteilung vom 10. Juni 2022)