Bezirksgemeinde
Rechnungsgemeinde im Frühjahr, Budgetgemeinde im Herbst
Die Bezirksgemeinde findet ordentlicherweise bis spätestens Mitte Dezember zur Festsetzung des Voranschlages und bis spätestens Mitte Mai zur Genehmigung der Rechnung statt. Die nächsten Bezirksgemeinden finden wie folgt statt:
- Montag, 15. April 2024
- Montag, 9. Dezember 2024
Die Bezirksgemeinde ist das oberste, gesetzgebende Organ des Bezirks. Sie wird aus allen Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.
Aufgaben:
- Erlass der Gemeinde bzw. Bezirksordnung
- Erlass von Rechtssätzen, soweit nicht nach kantonalem oder kommunalem Recht ein anderes Organ zuständig ist
- Festsetzung des Voranschlags, der Nachkredite und des Steuerfusses
- Genehmigung der Rechnung
- Kenntnisnahme vom Finanzplan
- Überweisung von Verpflichtungs und Zusatzkrediten an die Urne
- Beschluss über den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte
- Erlass von Dienst und Gehaltsordnungen für das Personale des Bezirks und ihre Anstalten
- Beschluss über die Errichtung selbständiger oder unselbständiger Anstalten und über den Beitritt zu Zweckverbänden
- Beschluss über weitere durch das Gesetz vorgesehene Geschäfte
Unterlagen
Jahr 2024
Rechnungsgemeinde vom 15.04.2024
Jahr 2023
Budgetgemeinde vom 11.12.2023
Rechnungsgemeinde vom 25.04.2023
Jahr 2022
Budgetgemeinde vom 12.12.2022
Rechnungsgemeinde vom 11.04.2022
Jahr 2021
Budgetgemeinde vom 06.12.2021
Rechnungsgemeinde vom 12.04.2021
Jahr 2020
Budgetgemeinde vom 07.12.2020
Rechnungsgemeinde vom 15.06.2020
Jahr 2019
Budgetgemeinde vom 19.12.2019
Rechnungsgemeinde vom 08.04.2019
Jahr 2018
Budgetgemeinde vom 10.12.2018
Rechnungsgemeinde vom 09.04.2018
Jahr 2017
Budgetgemeinde vom 11.12.2017
Rechnungsgemeinde vom 03.04.2017
Jahr 2016
Budgetgemeinde vom 12.12.2016
Rechnungsgemeinde vom 11.04.2016
Jahr 2015
Budgetgemeinde vom 14.12.2015