Die Wahlen der Bezirksbehörden finden am Sonntag, 19. April 2026 statt. Lesen Sie dazu die amtliche Bekanntmachung der Bezirkskanzlei vom Freitag, 23. Januar 2026.
| Funktion | Amtsdauer | Offenlegungspflicht |
|---|---|---|
| 1. Bezirksammann | 2 Jahre | Ja |
| 2. Säckelmeister | 2 Jahre | Ja |
| 3. Zwei Bezirksratsmitglieder | 4 Jahre | Ja |
| 4. Ein Bezirksratsmitglied | 2 Jahre | Ja |
| 5. Sechs Rechnungsprüfer | 2 Jahre | Nein |
Für einen allfälligen zweiten Wahlgang gelten Personen, die im Anmeldeverfahren für den ersten Wahlgang vom 19. April 2026 zur Wahl vorgeschlagen worden sind, als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss schriftlich erklärt werden und spätestens am Mittwoch, 22. April 2026, 09.00 Uhr, bei der Bezirkskanzlei eintreffen. Der Rückzug kann durch die Vertretung des Wahlvorschlages oder von der vorgeschlagenen Person erfolgen. Postaufgabe innerhalb der Frist für die Fristwahrung genügt nicht.
Die Losziehung für die Reihenfolge der Kandidierenden auf dem Wahlzettel findet am Montag, 16. März 2026, 14.00 Uhr, im Ratssaal statt. Diese ist öffentlich.
Im Übrigen wird auf das Dekret des Regierungsrates vom 28. Oktober 2025 verwiesen (www.sz.ch/amtsblatt).
Insgesamt vier Parteien und eine lose Gruppierung haben für die bevorstehenden Erneuerungswahlen vom 19. April 2026 Wahlvorschläge für die zu besetzenden Ämter eingereicht.
2. Säckelmeister
3. Zwei Bezirksratsmitglieder und / oder
4. Ein Bezirksratsmitglied
5. Sechs Rechnungsprüfer
5. Sechs Rechnungsprüfer
1. Bezirksammann
3. Zwei Bezirksräte
5. Sechs Rechnungsprüfer
2. Säckelmeister
3. Zwei Bezirksräte
5. Sechs Rechnungsprüfer
3. Zwei Bezirksräte
Jede zur Wahl vorgeschlagene Person, die für eines der obgenannten transparenzpflichtigen Ämter kandidiert, muss ihre Interessensbindungen offenlegen. Im Übrigen wird auf das Dekret des Regierungsrates vom 28. Oktober 2025 verwiesen (www.sz.ch/ amtsblatt). Weitere Bestimmungen Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz begründen sowie das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (§§ 3 und 4 kantonales Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; SRSZ 120.100).
Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.
Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.
Für die Offenlegung der Interessensbindungen und der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen bei Urnengängen, die in die Zuständigkeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden fallen, gelten die Bestimmungen des kantonalen Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).
Innert Frist sind folgende Wahlvorschläge eingegangen: Dokument folgt...
Am Montag, 16. März 2026 um 14.00 Uhr findet im Ratssaal die öffentliche Losziehung für die Bestimmung der Reihenfolge der Kandidierenden auf dem amtlichen Wahlzettel statt. Die Publikation der Kandidierenden erfolgt anschliessend an die Losziehung auf der Website des Bezirks und im Freier Schweizer.
Die Resultate des Wahlsonntags finden Sie unter folgendem Link:
Informationen zu den Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 3. März 2024 finden Sie auf der Seite der Staatskanzlei Schwyz.
Für die Bestimmung der Reihenfolge der neun Kandidierenden auf dem amtlichen Wahlzettel für die Regierungsratswahlen und für die Listennummern der Kantonsratswahlen fand am Donnerstag, 18. Januar 2024 eine Losziehung statt. Lesen Sie die Medienmitteilung der Staatskanzlei für weitere Informationen.
Die Gesamtresultate sowie die kommunalen Ergebnisse dieser Wahl sind auf der Webseite des Kantons Schwyz unter folgendem Link abrufbar:
Am Wahlsonntag vom 14. April 2024 findet für die Regierungsratswahlen kein zweiter Wahlgang statt.
Die Wahlen der Bezirksbehörden finden am Sonntag, 14. April 2024 statt. Lesen Sie dazu die amtliche Bekanntmachung der Bezirkskanzlei vom Freitag, 19. Januar 2024.
Die Eingabefrist für die Wahlvorschläge endet am Mittwoch, 6. März 2024 um 09.00 Uhr. Die Wahlvorschläge sind über das Transparenztool zu erfassen und der Bezirkskanzlei in Papierform fristgerecht abzugeben.
Innert Frist sind folgende Wahlvorschläge eingegangen: Publikation Wahlvorschläge [pdf, 46 KB]
Am Montag, 11. März 2024 um 14.00 Uhr findet im Ratssaal die öffentliche Losziehung für die Bestimmung der Reihenfolge der Kandidierenden auf dem amtlichen Wahlzettel statt. Die Publikation der Kandidierenden erfolgt anschliessend an die Losziehung auf der Website des Bezirks und im Freier Schweizer.
Die Resultate des Wahlsonntags finden Sie unter folgendem Link:
14. April 2024 [pdf, 2.6 MB]
3. März 2024 [pdf, 1.0 MB]
22. Oktober 2023 [pdf, 1.2 MB]
27. November 2022 [pdf, 22 KB]
25. September 2022 [pdf, 114 KB]
15. Mai 2022 [pdf, 430 KB]
21. Juni 2020 (Nachwahlen) [pdf, 332 KB]
17. Mai 2020 [pdf, 854 KB]
22. März 2020 [pdf, 950 KB]
24. November 2019 [pdf, 71 KB]
20. Oktober 2019 [pdf, 318 KB]
22. April 2018 [pdf, 8 KB]
1. Mai 2016 [pdf, 4.2 MB]
16. Mai 2014 [pdf, 183 KB]
29. April 2012 [pdf, 14 KB]
25. April 2010 [pdf, 76 KB]