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Neue Verkehrsmassnahmen und neue Tempo-30-Zonen

Nach der Eröffnung des Tunnels Burg wird das genehmigte Verkehrsregime mit neuen Signalisationen und neuen Tempo-30-Zonen im Küssnachter Dorfzentrum umgesetzt. Die Massnahmen stehen in Zusammenhang mit der Eröffnung der Südumfahrung und dem Projekt «Neue Zentrumsgestaltung».

Mit der Eröffnung der Südumfahrung am ersten Wochenende im September 2020 wird das Zentrum von Küssnacht vom Durchgangsverkehr entlastet. Der Bezirk Küssnacht nutzt dies aus, um die heutige Verkehrsorientierung des Strassenraumes mit einer neuen Gestaltung, reduzierten Geschwindigkeiten und neuen Massnahmen zu ändern. Die bauliche Umsetzung der «Neuen Zentrumsgestaltung» im Küssnachter Dorfzentrum wird im Herbst 2020 in Angriff genommen. Ab dem 4. September 2020 werden im Dorfzentrum neue Tempo-30-Zonen eingeführt. Damit wird eine weitere Verkehrsberuhigung angestrebt. Dem Plan kann entnommen werden, welche neuen Strassenabschnitte betroffen sind und wo die Fussgängerstreifen trotz Tempo-30-Zonen bleiben. Die geplante Begegnungszone (Tempo 20) am Hauptplatz und den unmittelbar anschliessenden Strassenabschnitten wird erst mit dem Abschluss der Bauarbeiten realisiert.

Massnahmen Verkehrsregime

Zu den neuen Massnahmen gehören die Schliessung der Einfahrt in die Luzernerstrasse aus Richtung Merlischachen und die Schliessung der Durchfahrt Litzistrasse. Weiterhin möglich ist selbstverständlich die Durchfahrt über den Hauptplatz. «Beispielsweise bei einer vorübergehenden Schliessung des Tunnels Südumfahrung sind wir auf diese Ausweichroute angewiesen», betont Bezirksrat René Hunziker.

Tempo-30-Zonen

In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine Fussgängerstreifen. Fussgänger dürfen deshalb die Strasse überall queren – am besten an möglichst übersichtlichen Stellen. Wo Fussgängerstreifen trotzdem vorhanden sind, müssen diese von Fussgängern benützt werden. Autos, Motorräder und Velos haben in Tempo-30-Zonen gegenüber Fussgängern Vortritt. Vorsichtig müssen sie trotzdem sein: Sie müssen damit rechnen, dass Fussgänger die Strasse überqueren wollen. An Kreuzungen gilt Rechtsvortritt. Nach dem Ende der Tempo-30-Zone gilt wieder die Limite «Generell 50 km/h». Bitte beachten Sie den Vortritt.

«Je grossräumiger Tempo 30 abseits der Hauptachsen in einer Gemeinde gilt, desto besser wird diese Höchstgeschwindigkeit eingehalten», betont die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU. Tempo-30-Zonen in Quartieren und auf bestimmten Durchgangsstrassen haben gemäss BUF folgende Vorteile:

  • Es gibt weniger Unfälle. Besonders Fussgänger und Velofahrer verunfallen weniger schwer.
  • Für Kinder ist der Schulweg sicherer.
  • Das Überqueren von verkehrsberuhigten Strassen ist für Fussgänger einfacher.
  • Der Verkehr fliesst gleichmässiger.
  • Fahrzeuglenkerinnen und -lenker verlieren kaum Zeit, da Tempo-30-Zonen meist nur wenige hundert Meter lang sind.

(Mitteilung vom 28.8.2020)