Der Vermittler hat primär die Aufgabe, die Parteien zu versöhnen und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten. Kommt es zu keiner Einigung, stellt der Vermittler die Klagebewilligung aus. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit Streitwert bis und mit CHF 2000.00 kann der Vermittler auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Bei Streitwerten bis und mit 10'000 Franken kann der Vermittler einen Entscheidvorschlag unterbreiten. Das Schlichtungsverfahren ist – ausser bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 30‘000 Franken – kostenpflichtig.
Vermittleramt Küssnacht
Postfach 115
6403 Küssnacht am Rigi
Telefon 041 852 10 69
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