Der Vermittler hat primär die Aufgabe, die Parteien zu versöhnen und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten. Kommt es zu keiner Einigung, stellt der Vermittler die Klagebewilligung aus. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit Streitwert bis und mit CHF 2000.00 kann der Vermittler auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Bei Streitwerten bis und mit CHF 5000.00 kann der Vermittler einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Das Schlichtungsverfahren ist – ausser bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30‘000.00 – kostenpflichtig.
Vermittleramt Küssnacht
Postfach 423
6403 Küssnacht
Telefon 041 852 10 69
Eingaben per E-Mail können rechtsgenüglich und fristwahrend nur über eine anerkannte Plattform (IncaMail oder Privashpere) und ausschliesslich an obgenannte Adresse für elektronische Eingaben erfolgen. Der Absender muss selber bei einer anerkannten Plattform registriert sein. Bei anderen Plattformen als IncaMail muss ausschliesslich die Versandart «E-Gov-Einschreiben» verwendet werden. Die Eingaben müssen digital signiert sein. Nicht korrekte Eingaben werden zurückgewiesen.