Icon Arrow Down Icon Hamburger Icon Close Icon Suche Icon Foto Icon Video Icon Webcam Icon Tageskarten Icon Dienstleistungen Icon OSM Icon Feuerlöscher Icon Rettungswagen Icon Offene Stellen

Navigieren in Küssnacht

Breadcrumb

Bezirksgericht

Das Bezirksgericht ist die erste Gerichtsinstanz für alle Zivilsachen und leichtere Strafsachen

Zivilsachen

Das Bezirksgericht entscheidet in erster Instanz alle Zivilsachen, deren Streitwert Fr. 30'000.00 übersteigt oder nach der Natur der Sache nicht geschätzt werden kann.

Der Einzelrichter beurteilt Streitigkeit bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.00, Familien- und Partnerschaftssachen, Miet-, Arbeits- und Konsumentensachen, die vereinfachten Verfahren und die summarischen Verfahren.

Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen und Aufsichtsbehörde gegenüber den Vermittlern und Schlichtungsbehörden des Bezirks. Er beurteilt zudem die Rechtshilfebegehren.

Strafsachen

Das Bezirksgericht beurteilt unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters sowie des kantonalen Strafgerichts Verbrechen und Vergehen.

Der Einzelrichter beurteilt Anklagen wegen Übertretungen und Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft.

Örtliche Zuständigkeit

Das Bezirksgericht Küssnacht ist örtlich im Bezirk Küssnacht für alle obgenannten Streitigkeiten zuständig. Der Bezirk Küssnacht besteht aus der Gemeinde Küssnacht (mit den Orten Küssnacht, Merlischachen und Immensee).

Schlichtungsverfahren

In Zivilsachen geht dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus. Der Schlichtungsversuch entfällt ausnahmsweise bei den in Art. 198 der Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) genannten Streitigkeiten.

Zuständig sind die Vermittler bzw. Schlichtungsbehörden des Bezirks Küssnacht.

Kontakt (Adressänderung per 1. März 2023)

Bezirksgericht Küssnacht
Luzernerstrasse 1
Postfach 170
6403 Küssnacht am Rigi

Telefon: 041 854 02 10

E-Mail

IBAN Nr.: CH91 0900 0000 6001 9347 7

 

Elektronische Eingaben

E-Mail

Eingaben per E-Mail können rechtsgenüglich und fristwahrend nur über eine anerkannte Plattform (IncaMail oder Privashpere) und ausschliesslich an obgenannte Adresse für elektronische Eingaben erfolgen. Der Absender muss selber bei einer anerkannten Plattform registriert sein. Bei anderen Plattformen als IncaMail muss ausschliesslich die Versandart «E-Gov-Einschreiben» verwendet werden.

Die Eingaben müssen digital signiert sein. Nicht korrekte Eingaben werden zurückgewiesen.