Das Bezirksgericht entscheidet in erster Instanz alle Zivilsachen, deren Streitwert Fr. 30'000.00 übersteigt oder nach der Natur der Sache nicht geschätzt werden kann.
Der Einzelrichter beurteilt Streitigkeit bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.00, Familien- und Partnerschaftssachen, Miet-, Arbeits- und Konsumentensachen, die vereinfachten Verfahren und die summarischen Verfahren.
Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen und Aufsichtsbehörde gegenüber den Vermittlern und Schlichtungsbehörden des Bezirks. Er beurteilt zudem die Rechtshilfebegehren.
Das Bezirksgericht beurteilt unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters sowie des kantonalen Strafgerichts Verbrechen und Vergehen.
Der Einzelrichter beurteilt Anklagen wegen Übertretungen und Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft.
Das Bezirksgericht Küssnacht ist örtlich im Bezirk Küssnacht für alle obgenannten Streitigkeiten zuständig. Der Bezirk Küssnacht besteht aus der Gemeinde Küssnacht (mit den Orten Küssnacht, Merlischachen und Immensee).
In Zivilsachen geht dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde voraus. Der Schlichtungsversuch entfällt ausnahmsweise bei den in Art. 198 der Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) genannten Streitigkeiten.
Zuständig sind die Vermittler bzw. Schlichtungsbehörden des Bezirks Küssnacht.
Kontakt (Adressänderung per 1. März 2023)
Bezirksgericht Küssnacht
Luzernerstrasse 1
Postfach 170
6403 Küssnacht am Rigi
Telefon: 041 854 02 10
IBAN Nr.: CH91 0900 0000 6001 9347 7
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