Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen für den Schlichtungsversuch zuständig (Art. 200 und Art. 201 ZPO). Im Kanton Schwyz hat jeder Bezirk eine Schlichtungsbehörde (§ 10 KVVzOR). Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Miet- bzw. Pachtsache (Art. 33 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und amtet unter dem Vorsitz des Präsidenten oder des Vizepräsidenten mit je einem Vertreter der Vermieter oder Mieter (§ 12 KVVzOR).
Die Schlichtungsbehörde
Kontakt
Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Küssnacht
Breitfeld 15
6403 Küssnacht
Telefon 041 852 15 25 / Fax 041 852 15 27
Rechtsberatung
Telefonisch: Dienstag 8.30 – 10.00 und Donnerstag 14.00 – 15.00
Persönliche Beratung: nach telefonischer Vereinbarung
Elektronische Eingaben
Wichtige Hinweise zu elektronischen Eingaben
Eingaben per E-Mail können rechtsgenüglich und fristwahrend nur über eine anerkannte Plattform (IncaMail oder Privashpere) und ausschliesslich an obgenannte Adresse für elektronische Eingaben erfolgen. Der Absender muss selber bei einer anerkannten Plattform registriert sein. Bei anderen Plattformen als IncaMail muss ausschliesslich die Versandart <<E-Gov-Einschreiben>> verwendet werden. Die Eingaben müssen digital signiert sein. Nicht korrekte Eingaben werden zurückgewiesen.
Personen
Patrick Hediger Präsident
Pascal Kälin Vizepräsident
Monika Seeholzer Mietervertreterin
Ramona Dober Vermietervertreterin
Patricia Gisler Mietervertreterin Ersatzmitglied
Robert Schybig Vermietervertreter Ersatzmitglied
lic. iur. Ilaria Beringer jur. Sekretärin