Der Bezirk Küssnacht verfügt über ein gutes Angebot an sozialen Dienstleistungen, das dem demographischen und gesellschaftlichen Wandel entsprechend angepasst wird. Die bedarfsgerechte Beratung und weitere soziale Dienstleistungen stehen der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.
Leitgedanken
4-Jahres-Ziele
Der Bezirksrat fördert den sozialen Zusammenhalt in der Bevölkerung und trägt so zur sozialen Sicherheit der Einwohner des Bezirks bei.
Die verwaltungsinternen und externen Dienstleistungen und Anforderungen sind sichergestellt.
Bedarfsgerechte Massnahmen zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von hilfsbedürftigen Personen sind umgesetzt.
Die berufliche und soziale Integration von zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlingen wird gefördert.
Die Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich ist koordiniert und wird als wichtiger Bestandteil für eine erfolgreiche soziale Integration wahrgenommen.
Personen mit einer Schutzbedürftigkeit im Sinne des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts erhalten die erforderliche Hilfestellung.
Im Bereich der Alimenten-, Asyl- und Sozialhilfe ist das interne Kontrollsystem (IKS) als Teil des Risikomanagements (RMS) eingeführt.
Der Bezirksrat stellt sicher, dass die strukturellen, personellen und organisatorischen Anforderungen im Erbschaftswesen gesetzeskonform umgesetzt sind.
Die Abläufe und die Zusammenarbeit mit dem Bezirksgericht, dem Einwohneramt und der kantonalen Steuerverwaltung sind sichergestellt.
Der Bezirksrat stellt sicher, dass die spitalexternen Dienste für die Bewohner des Bezirks zur Verfügung stehen.
Den hilfsbedürftigen Personen stehen auch weiterhin eine gute Infrastruktur und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung.
Der Bezirksrat stellt sicher, dass die kommunale Kinder- und Jugendpolitik gemäss dem Kinder- und Jugendleitbild umgesetzt wird.
Das Angebot einer fachgerechten Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern ausserhalb des Schulbetriebs ist sichergestellt.
Die beschlossenen Massnahmen gemäss Strategiepapier der Kinder- und Jugendkommission sind umgesetzt.
Der Bezirksrat ermöglicht den Einwohnern des Bezirks das Älterwerden in vertrauter Umgebung.
Die vom Bezirksrat beschlossenen Massnahmen aus dem Altersleitbild sind umgesetzt.
Die lokale Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich erhält Unterstützung. Die Nachbarschaftshilfe ist koordiniert.
Für Senioren stehen eine bedarfsgerechte Infrastruktur und ein angemessenes Unterstützungssystem (u.a. Beratungsangebote, Fahrdienste, Pflege, Nachbarschaftshilfe) zur Verfügung. Das Angebot ist der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung angepasst.
Der Bezirksrat fördert die Integration von Ausländern und unterstützt das gegenseitige, respektvolle Zusammenleben zwischen der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung.
Das Integrationsleitbild ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Die Integration ist mittels Informations- und Integrationsangeboten gefördert.
Das Zusammenleben und die Begegnung zwischen ausländischer und einheimischer Bevölkerung werden durch verschiedene Massnahmen unterstützt.
Zu den Aufgaben im Bereich Soziales und Gesellschaft gehört auch die Betreuung von Familien.