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Energieförderprogramm

Der Bezirk Küssnacht verfolgt eine aktive Energiepolitik und unterstützt die effiziente Energienutzung, sowie die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien. Als Energiestadt unterstützt der Bezirk Küssnacht das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich Energie mit Beratungen, Informationen und Förderbeiträgen. Per 1. Januar 2026 wird das Energieförderprogramm überarbeitet.

Folgende Fördergegenstände werden ab 1. Januar 2026 unterstützt:

Fördergegenstand

Förderbeitrag

Bedingungen

Energie-Beratungen

Vorgehensberatung für Gebäudebesitzer als erster Schritt zu energetischen Massnahmen.

Komplette Kostenübernahme durch den Bezirk
  • Beratungsleistungen durch den Verein Energieberater Küssnacht
  • Für Liegenschaften im Bezirk Küssnacht
  • Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre

Halböffentliche Ladestationen*

Neueinbau oder Umrüstung von fest installierten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur privaten und öffentlichen Nutzung.

Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.–
  • Ladeleistung ab 11 kW; Steckertypen Typ 2 oder CCS-Combo2
  • Mindestens 12 Stunden pro Tag öffentlich zugänglich
  • In öffentlichem Ladenetzverzeichnis eingebunden und marktübliches Abrechnungssystem
  • Elektrizität aus erneuerbaren Quellen
  • Maximal vier Ladestationen pro Standort

Ladestationen für Elektroautos*

Grundinfrastruktur für Ladestationen von Elektroautos, für die Bewirtschaftung der elektrischen Leistung.

Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.–
  • Anlage muss dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» entsprechen
  • Ausrüstung für mindestens 8 Ladestationen (Bau etappiert möglich)
  • gilt für bestehende Bauten und Neubauten

EVG (Eigenverbrauchsgemeinschaft) und ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)*

Zusammenschluss von mehreren Nutzereinheiten, mit dem Ziel eines höheren Eigenverbrauchanteils bei einer Photovoltaikanlage.

Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.–
  • mind. 5 Verbrauchsstellen mit individueller Messung & Abrechnung (inkl. Allgemeinzähler)
  • auch bestehende Photovoltaikanlagen ohne Zusammenschluss der Nutzereinheiten sind beitragsberechtigt
  • Zusammenschluss der Nutzereinheiten wird elektrotechnisch realisiert, virtueller Zusammenschluss ist nicht berechtigt
  • gilt nur für bestehende Bauten (vor 2010 erstellt)

*Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht und genehmigt werden.

Gesuchsformulare

Reglement und Ausführungsvorschriften

Links

  • Übersicht über die Förderprogramme für Energie und Mobilität: Energiefranken.ch
  • Der Kanton Schwyz fördert Massnahmen im Bereich Gebäudehülle und erneuerbare Wärmeerzeugung: Förderprogramm Kanton Schwyz
  • Der Bund fördert die Installation von Photovoltaikanlagen: Pronovo.ch