Der Bezirk Küssnacht verfolgt eine aktive Energiepolitik und unterstützt die effiziente Energienutzung, sowie die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien. Als Energiestadt unterstützt der Bezirk Küssnacht das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner im Bereich Energie mit Beratungen, Informationen und Förderbeiträgen. Per 1. Januar 2026 wird das Energieförderprogramm überarbeitet.
Folgende Fördergegenstände werden ab 1. Januar 2026 unterstützt:
Fördergegenstand |
Förderbeitrag |
Bedingungen |
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Energie-BeratungenVorgehensberatung für Gebäudebesitzer als erster Schritt zu energetischen Massnahmen. |
Komplette Kostenübernahme durch den Bezirk |
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Halböffentliche Ladestationen*Neueinbau oder Umrüstung von fest installierten Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur privaten und öffentlichen Nutzung. |
Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.– |
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Ladestationen für Elektroautos*Grundinfrastruktur für Ladestationen von Elektroautos, für die Bewirtschaftung der elektrischen Leistung. |
Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.– |
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EVG (Eigenverbrauchsgemeinschaft) und ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)*Zusammenschluss von mehreren Nutzereinheiten, mit dem Ziel eines höheren Eigenverbrauchanteils bei einer Photovoltaikanlage. |
Fixer Beitrag von Fr. 1‘000.– |
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*Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht und genehmigt werden.