Die Raumplanung hat eine massvolle Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes zum Ziel. Dabei müssen die Geländestruktur sowie die Entwicklung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens beachtet werden.
Die Gesetze des Bundes und der Kantone legen die Ziele der Raumplanung fest. Der Vollzug ist Sache der Kantone. Die Kantone stellen einen Richtplan auf. Dieser legt in den Grundzügen fest, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll. Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich und koordiniert die Raumplanungspolitik auf den verschiedenen Ebenen (kantonal, regional, lokal).
Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Baureglement. Der Zonenplan teilt das Gemeindegebiet je nach Nutzung in verschiedene Zonen auf. Hauptsächlich werden Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen unterschieden.