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Kinder- und Jugendleitbild

Die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik basiert auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung. Diese stehen im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 und der schweizerischen Bundesverfassung. Für die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben. 

Der Bezirk Küssnacht richtet seine Kinder- und Jugendpolitik nach folgenden Leitsätzen:

  • Der Bezirk Küssnacht ist kinder- und jugendfreundlich. Der Bezirk Küssnacht anerkennt die Kinder und Jugendlichen als gleichwertige Bevölkerungsgruppe und begegnet ihnen auf Augenhöhe.
  • Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen fliessen in die politischen Prozesse ein.
  • Bestehendes soll regelmässig überprüft und bedarfsgemäss weiterentwickelt werden.
  • Alle Kinder und Jugendlichen haben die Chance, ihre Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und zu nutzen.
  • Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, mitzuwirken und ihren Lebensraum mitzugestalten. 
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene begegnen sich im Bezirk Küssnacht mit Toleranz, Akzeptanz und Respekt.

Dokumente

Kinder- und Jugendleitbild Küssnacht [pdf, 1.3 MB]
Kantonales Kinder- und Jugendleitbild [pdf, 1.2 MB]