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Jugendschutz

Der Jugendschutz in der Schweiz ist durch kein eigentliches Jugendschutzgesetz geregelt. Die Regelungen zum Jugendschutz setzen sich aus verschiedenen Gesetzen des Bundes sowie der Kantone zusammen, die dem Schutz von Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit dienen. Grundsätzlich werden in den Gesetzen das Mindestalter zum Konsum von Tabak und Alkohol sowie die Aufenthaltsorte und Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit festgelegt.

Alkohol

Jugendliche verhalten sich risikobereiter und sind unerfahrener als Erwachsene. Deshalb braucht es Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkoholkonsum schützen. Im Wachstum reagiert der Körper besonders sensibel auf Alkohol. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmittel zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit. 

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Für die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Alkoholbereich hilft Ihnen die Fachstelle gesundheit schwyz weiter.

Drogen

Alkohol, Tabak und Drogen sind in unserer Gesellschaft allgegenwärtig, auch im Alltag Ihres Kindes. Ihr Kind beobachtet, in welchen Situationen Sie oder andere Erwachsene Alkohol trinken oder Tabak rauchen. Kinder und Jugendliche begegnen Alkohol, Tabak und illegalen Drogen auch im Kontakt mit Gleichaltrigen. 

Weitere Informationen und Beratung zum Thema Drogen finden  Sie auf folgender Website und bei der Fachstelle für Alkohol- und Drogenprobleme Sucht Schweiz