Wegrodel sind öffentliche Wege mit privater Unterhaltspflicht. Sie sind eine Schwyzer Eigenheit. Auch im Bezirk Küssnacht gibt es verschiedene Wegrodel.
Das aktuell gültige Verzeichnis stammt jedoch aus den Jahren 1975 bis 1980 und bildet deshalb die heutige Situation nur noch teilweise ab. Der Kantonsrat und der Regierungsrat gaben den Gemeinden und Bezirken den Auftrag, die Verzeichnisse für Wegrodel zu bereinigen. Aus diesem Grund hat der Bezirksrat das bereinigte Verzeichnis der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht genehmigt und dem Grundbuchinspektorat zur Vorprüfung weitergeleitet (Beschluss des Bezirksrats).
Das bereinigte Verzeichnis muss nun zweimal öffentlich aufgelegt werden. Die erste Auflage startet am 17. April für 30 Tage. Anschliessend folgt am 16. Mai die zweite öffentliche Auflage.
Wegrodel Küssnacht 1975
Wegrodel Küssnacht 1978
Wegrodel Küssnacht 1980
Wegrodel Küssnacht Zusatz
Plan Wegrodel Kreis 1
Plan Wegrodel Kreis 2
Plan Wegrodel Kreis 3
Plan Wegrodel Kreis 4
Plan Wegrodel Kreis 5
In der Regel sind jene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unterhaltspflichtig, über deren Grundstücke der öffentliche Weg führt. Verläuft die Grundstückgrenze Mitte Weg, sind die beidseitigen Anstösserinnen und und Anstösser unterhaltspflichtig. Dies ist in der Liste jeweils mit einem «z» markiert.
Liste Wegrodel Kreis 1
Liste Wegrodel Kreis 2
Liste Wegrodel Kreis 3
Liste Wegrodel Kreis 4
Liste Wegrodel Kreis 5
Bei Fragen zu den Unterlagen bietet der Bezirk gerne ein persönliches Gespräch an. Termine können über das Bauamt sowohl telefonisch (041 854 02 37) als auch mit einer Mail an bauamt@kuessnacht.ch angefragt werden.