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Pluralinitiative: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut

Der Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts zur Pluralinitiative «Neue Zentrumsgestaltung Küssnacht» liegt vor. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.

Neue Zentrumsgestaltung Küssnacht: Visualisierung Hauptplatz.

 

Die Rechtmittelfrist beträgt 30 Tage. Der Bezirksrat nutzt diese Zeit, um das Urteil des Verwaltungsgerichts zu analysieren. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber bereits festgehalten werden,

  • dass die Initiative gemäss Verwaltungsgericht einen ausgearbeiteten Entwurf darstellt. Aus diesem Grund muss eine Traktandierung innert sechs Monaten seit Rechtskraft an einer Bezirksgemeinde erfolgen. Wird das Urteil nicht weitergezogen, wäre dies bereits an der Frühlingsgemeinde vom 12. April 2021 der Fall.
  • dass an der Bezirksgemeinde Abänderungsvorschläge von Gesetzes wegen nicht zulässig sind. Es kann an der Bezirksgemeinde nur eine Diskussion samt Überweisung an die Urne stattfinden.
  • dass sich für die Urnenabstimmung der 13. Juni 2021 anbietet.

Zeitliche Verzögerungen als mögliche Folge

Wie der Bezirksrat mehrmals erwähnt hat, ist davon auszugehen, dass bei einer allfälligen Zustimmung der Stimmbürger zur Pluralinitiative «Neue Zentrumsgestaltung Küssnacht» ein neues Projekt samt öffentlicher Auflage ausgearbeitet werden muss. Dies würde überdies zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Kostenfolgen in Erstellung und Unterhalt führen.