Der Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts zur Pluralinitiative «Neue Zentrumsgestaltung Küssnacht» liegt vor. Die Beschwerde wurde gutgeheissen.
Die Rechtmittelfrist beträgt 30 Tage. Der Bezirksrat nutzt diese Zeit, um das Urteil des Verwaltungsgerichts zu analysieren. Zum heutigen Zeitpunkt kann aber bereits festgehalten werden,
Wie der Bezirksrat mehrmals erwähnt hat, ist davon auszugehen, dass bei einer allfälligen Zustimmung der Stimmbürger zur Pluralinitiative «Neue Zentrumsgestaltung Küssnacht» ein neues Projekt samt öffentlicher Auflage ausgearbeitet werden muss. Dies würde überdies zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Kostenfolgen in Erstellung und Unterhalt führen.