Das Amt für Wald und Natur und suisseplan suchen gemeinsam den schönsten Rückzugsstreifen im Kanton Schwyz. Ob kreativ geschwungen, als Insel und Formelement im Garten oder quer durch die Fläche: Zeigen Sie, wie Sie auf Ihren Wiesen Lebensraum für Kleintiere fördern.
Wenn eine Grünfläche gemäht wird, verändert sich der Lebensraum der darin lebenden Kleintiere wie Schmetterlinge, Heuschrecken, Spinnen oder Feldhasen schlagartig. Um den Tieren und auch Pflanzen zu helfen und ihre Überlebenschancen zu erhöhen, können Rückzugsstreifen aktiv geschaffen werden. Dabei werden bei jedem Schnitt Teile der Wiesenflächen stehen gelassen. Diese Flächen bleiben bis zum nächsten Schnitt stehen. Beim folgenden Schnitt wird der Rückzugsstreifen an einer anderen Stelle angelegt. Befinden sich Rückzugsstreifen auf Naturschutzflächen, sind die entsprechenden Vertragsbedingungen dieser Flächen weiterhin einzuhalten.
Rückzugsstreifen sind wertvolle Trittsteine in der Kulturlandschaft, aber auch im Siedlungsraum. Ungemähte Flächen wirken wie grüne Brücken. Sie vernetzen die Lebensräume von Kleintieren und Insekten, damit diese sicher wandern und sich fortpflanzen können. So bleibt die Vielfalt im Kanton Schwyz erhalten.
Neben anderen Kleintieren profitieren besonders Schmetterlinge von Blumenwiesen. Sie nutzen diese sowohl als Rückzugsort als auch als Nahrungsquelle. In den Rückzugsstreifen können sich ihre Eier, Raupen und Puppen ungestört entwickeln. Das gestaffelte Mähen von Wiesen ist daher sehr hilfreich, damit sich Schmetterlinge und auch andere Tiere oder Pflanzen erfolgreich fortpflanzen können.
Bei Flächen, die von Problempflanzen bzw. invasiven Neophyten befallen sind, darf kein Rückzugsstreifen stehen gelassen werden. Dieser wäre bei der Bekämpfung von unerwünschten Pflanzen wie Goldruten, Adlerfarn oder Landschilf kontraproduktiv. Ebenso sollte bei Flächen, die mit Verbuschung zu kämpfen haben, auf einen Rückzugsstreifen verzichtet werden. Fotowettbewerb Das Amt für Wald und Natur und suisseplan suchen gemeinsam den attraktivsten Rückzugsstreifen im Jahr 2026. Haben Sie einen fantasievoll gestalteten und besonders schönen Rückzugsstreifen angelegt oder kennen einen solchen Streifen im Kanton Schwyz?
Machen Sie mit und zeigen Sie die schönsten Rückzugsstreifen im Kanton Schwyz. Ob Landwirtschaftsbetrieb, privater Familiengarten oder öffentliche Grünfläche: Jede ungemähte Fläche zählt. Je kreativer, umso besser – ob geschwungen, als Insel, quer durch die Fläche oder als Schriftzug. Ihr Foto des Rückzugsstreifens (Mindestauflösung: 4 Megapixel) schicken Sie zusammen mit den folgenden Angaben an sabine.betschart@suisseplan.ch:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, als Fotosujet sind jedoch nur Rückzugsstreifen inner- halb des Kantons Schwyz zugelassen. Die Aufnahmen müssen von einem aktuellen Rückzugs- streifen stammen. Einsendeschluss ist der 1. November 2026.
Eine Fachjury prämiert die fünf attraktivsten und schönsten Rückzugsstreifen. Auf die Gewinner/-innen (Fotograf/-innen) warten attraktive Anerkennungspreise.
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