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Anleitung zum Abstimmen

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Ihre Stimme auch garantiert zählt.

Bei der letzten Abstimmung vom 28. September zählte der Bezirk Küssnacht 86 ungültige Stimmen. Somit wissen womöglich nicht alle Stimmberechtigten, wie sie abstimmen können. Damit bei künftigen Abstimmungen möglichst viele Stimmen zählen, sind hier nochmals die wichtigsten Schritte aufgelistet:

Jede Person mit gültigen Stimmrechtsausweis darf abstimmen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Stimmunterlagen möglich.

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert «Stimm-/Wahlzettel» und kleben Sie dieses zu.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  3. Senden Sie das Antwortkuvert per Post (bitte frankieren) oder legen Sie es in einen der drei Urnenbriefkästen.

Ungültig ist Ihre Stimme, wenn im Rücksendekuvert der Stimmrechtsausweis nicht offen beiliegt oder nicht unterschrieben ist. Ausserdem müssen die Kuverts zwingend im Stimmkuvert und nicht ausserhalb liegen. Zu guter Letzt dürfen auf den Stimmzetteln nur die Worte «Ja» oder «Nein» stehen. Ansonsten ist die Stimme ebenfalls ungültig.

Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter: www.kuessnacht.ch/abstimmen