Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Ihre Stimme auch garantiert zählt.
Bei der letzten Abstimmung vom 28. September zählte der Bezirk Küssnacht 86 ungültige Stimmen. Somit wissen womöglich nicht alle Stimmberechtigten, wie sie abstimmen können. Damit bei künftigen Abstimmungen möglichst viele Stimmen zählen, sind hier nochmals die wichtigsten Schritte aufgelistet:
Jede Person mit gültigen Stimmrechtsausweis darf abstimmen. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Stimmunterlagen möglich.
Ungültig ist Ihre Stimme, wenn im Rücksendekuvert der Stimmrechtsausweis nicht offen beiliegt oder nicht unterschrieben ist. Ausserdem müssen die Kuverts zwingend im Stimmkuvert und nicht ausserhalb liegen. Zu guter Letzt dürfen auf den Stimmzetteln nur die Worte «Ja» oder «Nein» stehen. Ansonsten ist die Stimme ebenfalls ungültig.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter: www.kuessnacht.ch/abstimmen