Icon Arrow Down Icon Hamburger Icon Close Icon Suche Icon Foto Icon Video Icon Webcam Icon Tageskarten Icon Dienstleistungen Icon OSM Icon Feuerlöscher Icon Rettungswagen Icon Offene Stellen Newsletter

Navigieren in Küssnacht

Breadcrumb

Bezirk Küssnacht: Gestaltungsplan

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 114 des Baureglements des Bezirks Küssnacht wird folgender Gestaltungsplan vom 31. Oktober bis 20. November 2025 öffentlich aufgelegt.

Gestaltungsplan «Chrüzmatt», Kreuzmatt, Küssnacht, GB 3780
Wohnsiedlung mit Nutzungskonzept für «Wohnen im Alter». Zweite öffentliche Auflage (infolge einer Einsprache).
Gesuchstellerin: Einfache Gesellschaft Baukonsortium Chrüzmatt Küssnacht, Rothusstrasse 5b, 6331 Hünenberg.
Planverfasserin: Stadtlandplan AG, Baselstrasse 21, 6003 Luzern.
Grundeigentümerin: Einfache Gesellschaft Baukonsortium Chrüzmatt Küssnacht, Rothusstrasse 5b, 6331 Hünenberg.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen beim Bauamt zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Küssnacht Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 31.Oktober bis und mit 20. November 2025.