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Am Sonntag, 22. September 2024, finden Abstimmungen statt

Zwei eidgenössische Abstimmungen und eine kantonale Abstimmung an der Urne.

Die Vorlagen:

  • Eidgenössische Abstimmung über die Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»;
  • Eidgenössische Abstimmung über die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge);
  • Kantonale Abstimmung über die Ausgabenbewilligung für die Realisierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrums Kaltbach.

Weitere Bestimmungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz begründen, sowie das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (§§ 3 und 4 WAG). Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes (§ 6 WAG).

Stimmabgabe

Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.

Urnenöffnung

Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00 –11.00 Uhr geöffnet.

Standorte der Urnenbriefkästen

  • Küssnacht: Seeplatz, zwischen den Rathäusern
  • Immensee: Dorfplatz
  • Merlischachen: Unterhalb des Schulhauses (vorübergehend, aufgrund Sanierung Luzernerstrasse)

Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.

Transparenzgesetz

Für die Offenlegung der Interessensbindungen und der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen bei Urnengängen, die in die Zuständigkeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden fallen, gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).

Bezirksrat Küssnacht

Der Bezirksammann   
Oliver Ebert

Der Landschreiber
Marc Sinoli