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7 Mio. Franken sollen in Spezialfinanzierung fliessen

Die Spezialfinanzierung Feuerschutzwesen des Bezirks ist im Minus. Dieses soll nun mit Mitteln aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden.

Die kantonale Finanzhaushaltsverordnung für die Bezirke und Gemeinden schreibt vor, dass die Gemeinden im Kanton Schwyz das Feuerschutzwesen über eine Spezialfinanzierung führen müssen. Konkret heisst das: Sämtliche Ausgaben, die im Bereich Feuerschutzwesen anfallen, müssen durch eigene Einnahmen finanziert werden.

Im Bezirk Küssnacht wird das Feuerschutzwesen heute lediglich durch Ersatzgaben natürlicher Personen finanziert. So bezahlen die 20- bis 52-jährigen, feuerwehrpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die keinen Feuerwehrdienst leisten, eine jährliche Ersatzabgabe. Das Küssnachter Stimmvolk hat die Einführung eines zusätzlichen Feuerwehrbeitrags, der auf sämtlichen Gebäuden erhoben werden sollte, am 15. Mai 2022 verworfen.

Die Ersatzabgaben können die Ausgaben aber längst nicht mehr decken. Da der Bezirk in den vergangenen Jahren stark in die Löschwasserinfrastruktur investieren musste, dürfte der Fehlbetrag in der Spezialfinanzierung Feuerschutzwesen bis 2027 auf rund 6,8 Mio. Franken anwachsen. Mit dieser Problematik ist Küssnacht nicht allein. Ein Vorstoss im Kantonsrat hat im November 2023 den Regierungsrat beauftragt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der Bezirksrat will aber nicht einfach zuwarten. Er schlägt daher vor, 7 Mio. Franken vom Eigenkapital zugunsten der Spezialfinanzierung zu verwenden. Dafür benötigt der Bezirksrat die Zustimmung des Stimmbürgers.

Das Geschäft soll an der nächsten Bezirksgemeinde an die Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 überwiesen. Bezirksrat und Rechnungsprüfungskommission empfehlen den Stimmberechtigten, die Vorlage zu genehmigen.

Bezirksgemeinde und Botschaft
Die Bezirksgemeinde findet am Montag, 15. April 2024, um 20.00 Uhr im "Monséjour" in Küssnacht statt. Die Botschaft mit detaillierteren Infos zum vorliegenden Geschäft finden Sie online.