Das Baugesuch der Swisscom AG für die Erstellung einer neuen 5G-Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Bärenmatte 1 in Küssnacht wird bewilligt. Für den Bezirksrat bestehen keine fundierten Gründe für eine Verweigerung.
Um der steigenden Kapazitätsnachfrage und dem vermehrten Datenverkehr nachzukommen, ersuchte die Swisscom AG im Dezember 2019 um Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau einer 5G-Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Bärenmatte 1 in Küssnacht. Gegen das Bauvorhaben wurden sechs Einsprachen eingereicht.
Auf Anfrage des Bezirks Küssnacht teilte die Swisscom AG mit, dass sie per Ende Jahr 2019 mit einer Abdeckung von 90 % ein erstes Etappenziel beim Aufbau ihres 5G-Netzes erzielt habe. Für eine Mobilfunkversorgung in guter Qualität und ausreichender Kapazität seien jedoch noch weitere Antennenstandorte erforderlich. Nur so könne den Kundenbedürfnissen entsprochen werden. Dabei werde jeweils auch die Mitbenutzung bestehender Standorte von Mitbewerbern geprüft, sofern diese den funknetztechnischen Ansprüchen gerecht werden könnten.
Der Bezirksrat hat sich intensiv mit dem Baugesuch der Swisscom AG und den Einsprachen auseinandergesetzt. Zusammengefasst ergibt sich das folgende Fazit:
Aufgrund der umfassenden Prüfung der wesentlichen Kriterien gibt es für den Bezirksrat keine fundierten Gründe, die Baubewilligung für den Neubau einer 5G-Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Bärenmatte 1 in Küssnacht zu verweigern.