Regelmässiger Unterhalt bietet Gewähr für eine lange Lebensdauer und Werterhaltung der Anlagen.
Ausserdem erhält der Grundeigentümer so Kenntnis über den Zustand seiner Anlagen. Schäden können rechtzeitig erkannt und damit unter Umständen kostspielige Gesamterneuerungen vermieden werden. Inhaber von Entwässerungs- und Retentionsanlagen sind verantwortlich für deren sachgemässe Bedienung und Wartung. Anlagen, die den Vorschriften und Gesetzen nicht genügen, müssen saniert werden.
Die nachfolgenden Informationen und Tipps sollen zur Verbesserung der heutigen Situation und zum Verständnis der Liegenschaftsentwässerung beitragen.
Alle Entwässerungsanlagen, welche das Abwasser über die Anschlussleitung in die öffentliche Kanalisation leiten, sowie Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und Rückstauklappen gehören zum privaten Eigentum und erfordern einen regelmässigen Unterhalt. Dazu zählen von der Dachrinne über das WC und das Lavabo bis zur Kellerwasserpumpe alle Anlagen, Leitungen und Schächte. Natürliche Alterung der Entwässerungsanlagen, unzulässige Abwasserableitungen (z.B. Säuren, Laugen), mangelhafte Planung und Ausführung sowie schlechter Baugrund können zu Schäden und damit zur Versickerung von Abwasser ins Grundwasser führen. Rohrbrüche, Abplatzungen und Quetschungen von Leitungen fördern die Verstopfung und führen zu Rückstau von Abwasser ins Gebäude.
Eine gut funktionierende und intakte Entwässerung einer Liegenschaft bedarf periodischer Kontrollen und Unterhaltsarbeiten. Dazu gehören Arbeiten wie:
Weitere Informationen finden Sie im Web: www.kuessnacht.ch/Liegenschaftsentwässerung