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Zum Unterhalt der privaten Liegenschaftsentwässerung

Regelmässiger Unterhalt bietet Gewähr für eine lange Lebensdauer und Werterhaltung der Anlagen.

Entwässerungsanlagen im privaten Eigentum bedürfen regelmässiger Kontrolle und Wartung.

 

Ausserdem erhält der Grundeigentümer so Kenntnis über den Zustand seiner Anlagen. Schäden können rechtzeitig erkannt und damit unter Umständen kostspielige Gesamterneuerungen vermieden werden. Inhaber von Entwässerungs- und Retentionsanlagen sind verantwortlich für deren sachgemässe Bedienung und Wartung. Anlagen, die den Vorschriften und Gesetzen nicht genügen, müssen saniert werden.
Die nachfolgenden Informationen und Tipps sollen zur Verbesserung der heutigen Situation und zum Verständnis der Liegenschaftsentwässerung beitragen.

Welche Entwässerungsanlagen gehören dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin?

Alle Entwässerungsanlagen, welche das Abwasser über die Anschlussleitung in die öffentliche Kanalisation leiten, sowie Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und Rückstauklappen gehören zum privaten Eigentum und erfordern einen regelmässigen Unterhalt. Dazu zählen von der Dachrinne über das WC und das Lavabo bis zur Kellerwasserpumpe alle Anlagen, Leitungen und Schächte. Natürliche Alterung der Entwässerungsanlagen, unzulässige Abwasserableitungen (z.B. Säuren, Laugen), mangelhafte Planung und Ausführung sowie schlechter Baugrund können zu Schäden und damit zur Versickerung von Abwasser ins Grundwasser führen. Rohrbrüche, Abplatzungen und Quetschungen von Leitungen fördern die Verstopfung und führen zu Rückstau von Abwasser ins Gebäude.

Welche Arbeiten gehören zum Unterhalt?

Eine gut funktionierende und intakte Entwässerung einer Liegenschaft bedarf periodischer Kontrollen und Unterhaltsarbeiten. Dazu gehören Arbeiten wie:

  • Durchspülen der Sicker-, Grund- und Grundstückanschlussleitungen;
  • Entleeren der Hof- und Schlammsammler sowie der Ölabscheider;
  • Kontrollieren der Abwasserpumpen und Versickerungsanlagen;
  • Überprüfen, ob die Rückstauklappen einwandfrei funktionieren;
  • Überprüfen der Grund- und Hausanschlussleitungen mit Kanal-TV-Kameras inkl. Dichtheitsprüfung (mind. alle 10 Jahre).

Für die Reinigung von Abwasser- und Entwässerungsanlagen wird auf folgende Intervalle verwiesen (gemäss Richtlinien VSA):

  • Neu- oder Umbau: vor Schlussabnahme der Kanalisationsanlage
  • Sicker- und Drainageleitungen: jährlich, mindestens alle 3 Jahre
  • Grundleitungen: alle 2 Jahre, mindestens alle 4 Jahre
  • Dachwasser- und Terrassenabläufe: alle 2 Jahre, mindestens alle 5 Jahre oder nach Bedarf
  • Fallrohre: alle 7 Jahre, mindestens alle 10 Jahre
  • Schächte: nach Bedarf.

Weitere Informationen finden Sie im Web: www.kuessnacht.ch/Liegenschaftsentwässerung