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Leinenpflicht Hunde: Eine Ausnahme im Luterbach

Auf den öffentlichen Plätzen im Bezirk Küssnacht herrscht Leinenpflicht für Hunde.

Auf dem Areal der Sportanlage Luterbach in Küssnacht gibt es eine Ausnahme: Auf dem Hundetrainingsplatz im hinteren Teil der Sportanlage wird das Führen von Hunden ohne Leine geduldet. Zudem gilt im Luterbach folgende Spielregel: Auf der Finnenbahn ist das Führen von Hunden nicht gestattet, auch nicht an der Leine.

Für die Ahndung von Verstössen gegen die Leinenpflicht ist die Polizei zuständig.