Auf den öffentlichen Plätzen im Bezirk Küssnacht herrscht Leinenpflicht für Hunde.
Auf dem Areal der Sportanlage Luterbach in Küssnacht gibt es eine Ausnahme: Auf dem Hundetrainingsplatz im hinteren Teil der Sportanlage wird das Führen von Hunden ohne Leine geduldet. Zudem gilt im Luterbach folgende Spielregel: Auf der Finnenbahn ist das Führen von Hunden nicht gestattet, auch nicht an der Leine.
Für die Ahndung von Verstössen gegen die Leinenpflicht ist die Polizei zuständig.