Sie führen einen Anlass im Bezirk Küssnacht durch, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet? Sie bieten am Anlass Getränke oder Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt an? Um einen solchen Anlass durchzuführen, benötigen Sie im Sinne des kantonalen Gastgewerbegesetzes eine Anlassbewilligung seitens des Bezirks. Beispiele dafür sind unter anderem temporäre Festbeizli an der Kilbi, der Fasnacht oder am Klausjagen sowie Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen in Festzelten, Turnhallen, Aulas oder anderen Räumlichkeiten. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung. Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.
Die Bezirkskanzlei unterscheidet zwischen Kleinanlässen (bis zu 300 Personen) und Grossanlässen (über 300 Personen).
Jede versanstaltende Partei muss die Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen lesen und einhalten.
Planen Sie einen Anlass in einer bezirkseigenen Halle, Liegenschaft oder Aussenanlage? Dann müssen Sie diese zunächst online reservieren. Haben Sie eine Bestätigung für die Raumreservation erhalten, können Sie weiter zum nächsten Schritt. Findet der Anlass auf privatem Grund statt, können Sie Schritt 2 überspringen.
Benötigen Sie für Ihren Anlass voraussichtlich viele Parkplätze? Dann prüfen Sie bitte vorgängig die Verfügbarkeit der Parkplätze per E-Mail an infrastruktur@kuessnacht.ch. Falls Sie für Ihren Anlass keine Parkplätze benötigen, können Sie Schritt 3 überspringen.
Wird ihr Anlass den Verkehr behindern? Für Umzüge, Motorsportveranstaltungen, Radsportveranstaltungen oder grössere Veranstaltungen mit Strassensperrungen ist eine Bewilligung der Kantonspolizei Schwyz notwendig. Dazu müssen Sie das Gesuch zur Verkehrsbewilligung mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung einreichen. Falls Ihr Anlass keine Verkehrsbewilligung erfordert, können Sie Schritt 4 überspringen.
Für die Bewilligung von Strassenreklamen ist je nach Terrain der Kanton oder der Bezirk zuständig. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens zwei Monate vor der Aufstellung bei der zuständigen Stelle ein. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit melden Sie sich bei bezirk@kuessnacht.ch. Falls Sie keine temporären Strassenreklamen aufstellen wollen, können Sie Schritt 5 überspringen.
Füllen Sie das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung bis zu 300 Personen aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens drei Wochen vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.
Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung bis zu 300 Personen ausfüllen
Jede versanstaltende Partei muss die Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen lesen und einhalten.
Planen Sie einen Anlass in einer bezirkseigenen Halle, Liegenschaft oder Aussenanlage? Dann müssen Sie diese zunächst online reservieren. Haben Sie eine Bestätigung für die Raumreservation erhalten, können Sie weiter zum nächsten Schritt. Findet der Anlass auf privatem Grund statt, können Sie Schritt 2 und 3 überspringen.
Wird ihr Anlass den Verkehr behindern? Für Umzüge, Motorsportveranstaltungen, Radsportveranstaltungen oder grössere Veranstaltungen mit Strassensperrungen ist gemäss § 19 der Strassenverordnung eine Bewilligung der Kantonspolizei Schwyz notwendig. Dazu müssen Sie das Gesuch zur Verkehrsbewilligung mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung mit Beilagen einreichen. Falls ihr Anlass keine Verkehrsbewilligung erfodert, können Sie Schritt 3 überspringen.
Wollen Sie für Ihren Anlass temporäre Strassenreklamen installieren? Für die Bewilligung von Strassenreklamen ist je nach Terrain der Kanton oder der Bezirk zuständig. Bitte reichen Sie das Gesuch für temporäre Strassenreklamen mindestens zwei Monate vor der Aufstellung bei der zuständigen Stelle ein. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit melden Sie sich bei bezirk@kuessnacht.ch. Falls Sie keine temporären Strassenreklamen aufstellen wollen, können Sie Schritt 4 überspringen.
Findet Ihr Grossanlass in dieser Form zum ersten Mal statt? Dann füllen Sie bitte das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung über 300 Personen aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens zwei Monate vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.
Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung (neuer Grossanlass) ausfüllen
Fand Ihr Anlass letztes Jahr bereits statt und wollen Sie diesen in identischer Form erneut durchführen? Dann füllen Sie bitte das gekürzte Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung für den wiederholenden Anlass aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens zwei Monate vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.
Gekürztes Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung (wiederholender Grossanlass) ausfüllen
Die Kosten für deine Anlassbewilligung setzen sich wie folgt zusammen:
| Anlassbewilligung | Fr. 60.00 |
| Verkauf gebrannte Wasser |
Fr. 60.00 pro Anlasstag |
| Kosten Raumnutzung bezirkseigener Anlagen | Unterschiedlich, siehe Benützungs- und Gebührenreglement Liegenschaften und Anlagen |
Das Sicherheitskonzept dient der veranstaltenden Person/Organisation, dem Bezirk Küssnacht, dem Rettungsdienst sowie der Polizei. Ein Sicherheitskonzept kann im Notfall Leben retten.
Falls Sie bezirkseigene Räume, Hallen oder Aussenanlagen benötigen, müssen Sie diese erneut reservieren. Auch die weiteren Gesuche sind erneut einzureichen. Der Bezirk Küssnacht prüft zurzeit jedoch mit den verschiedenen Interessensgruppen, ob dieser Prozess bei identischen und wiederkehrenden Anlässen abgekürzt werden kann (Stand: 3. April 2025)
Wenn Sie am Anlass Getränke oder Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten, benötigen Sie dafür eine Anlassbewilligung. Sind Speis und Trank an Ihrem Anlass jedoch kostenlos, brauchen Sie dafür keine Anlassbewilligung.