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Anlässe / Veranstaltungen / Feste

Sie führen einen Anlass im Bezirk Küssnacht durch, der nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet? Sie bieten am Anlass Getränke oder Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt an? Um einen solchen Anlass durchzuführen, benötigen Sie im Sinne des kantonalen Gastgewerbegesetzes  eine Anlassbewilligung seitens des Bezirks. Beispiele dafür sind unter anderem temporäre Festbeizli an der Kilbi, der Fasnacht oder am Klausjagen sowie Veranstaltungen von Vereinen oder Organisationen in Festzelten, Turnhallen, Aulas oder anderen Räumlichkeiten. Auch Personen, die auf privaten Liegenschaften einen Anlass veranstalten, bei dem Speisen oder Getränke verkauft und vor Ort konsumiert werden, benötigen eine Anlassbewilligung. Im Weiteren bewilligungspflichtig ist das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.

Die Bezirkskanzlei unterscheidet zwischen Kleinanlässen (bis zu 300 Personen) und Grossanlässen (über 300 Personen).

Kleinanlass (bis zu 300 Personen) – Anleitung zu den Bewilligungsgesuchen

Schritt 1: Weisungen und Merkblätter

Jede versanstaltende Partei muss die Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen lesen und einhalten.

Schritt 2: Raumreservation

Planen Sie einen Anlass in einer bezirkseigenen Halle, Liegenschaft oder Aussenanlage? Dann müssen Sie diese zunächst online reservieren. Haben Sie eine Bestätigung für die Raumreservation erhalten, können Sie weiter zum nächsten Schritt. Findet der Anlass auf privatem Grund statt, können Sie Schritt 2 überspringen.

Schritt 3: Parkplatzverfügbarkeit überprüfen

Benötigen Sie für Ihren Anlass voraussichtlich viele Parkplätze? Dann prüfen Sie bitte vorgängig die Verfügbarkeit der Parkplätze per E-Mail an infrastruktur@kuessnacht.ch. Falls Sie für Ihren Anlass keine Parkplätze benötigen, können Sie Schritt 3 überspringen.

Schritt 4: Verkehrsbewilligung

Wird ihr Anlass den Verkehr behindern? Für Umzüge, Motorsportveranstaltungen, Radsportveranstaltungen oder grössere Veranstaltungen mit Strassensperrungen ist eine Bewilligung der Kantonspolizei Schwyz notwendig. Dazu müssen Sie das Gesuch zur Verkehrsbewilligung  mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung einreichen. Falls Ihr Anlass keine Verkehrsbewilligung erfordert, können Sie Schritt 4 überspringen.

Schritt 5: Temporäre Strassenreklamen

Für die Bewilligung von Strassenreklamen ist je nach Terrain der Kanton oder der Bezirk zuständig. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens zwei Monate vor der Aufstellung bei der zuständigen Stelle ein. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit melden Sie sich bei bezirk@kuessnacht.ch. Falls Sie keine temporären Strassenreklamen aufstellen wollen, können Sie Schritt 5 überspringen.

Schritt 6: Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ausfüllen

Füllen Sie das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung bis zu 300 Personen aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens drei Wochen vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.

Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung bis zu 300 Personen ausfüllen

Grossanlass (über 300 Personen) – Anleitung zu den Bewilligungsgesuchen

Schritt 1: Weisungen und Merkblätter

Jede versanstaltende Partei muss die Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen lesen und einhalten.

Schritt 2: Raumreservation

Planen Sie einen Anlass in einer bezirkseigenen Halle, Liegenschaft oder Aussenanlage? Dann müssen Sie diese zunächst online reservieren. Haben Sie eine Bestätigung für die Raumreservation erhalten, können Sie weiter zum nächsten Schritt. Findet der Anlass auf privatem Grund statt, können Sie Schritt 2 und 3 überspringen.

Schritt 3: Verkehrsbewilligung

Wird ihr Anlass den Verkehr behindern? Für Umzüge, Motorsportveranstaltungen, Radsportveranstaltungen oder grössere Veranstaltungen mit Strassensperrungen ist gemäss § 19 der Strassenverordnung eine Bewilligung der Kantonspolizei Schwyz notwendig. Dazu müssen Sie das Gesuch zur Verkehrsbewilligung  mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung mit Beilagen einreichen. Falls ihr Anlass keine Verkehrsbewilligung erfodert, können Sie Schritt 3 überspringen.

Schritt 4: Temporäre Strassenreklamen

Wollen Sie für Ihren Anlass temporäre Strassenreklamen installieren? Für die Bewilligung von Strassenreklamen ist je nach Terrain der Kanton oder der Bezirk zuständig. Bitte reichen Sie das Gesuch für temporäre Strassenreklamen mindestens zwei Monate vor der Aufstellung bei der zuständigen Stelle ein. Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit melden Sie sich bei bezirk@kuessnacht.ch. Falls Sie keine temporären Strassenreklamen aufstellen wollen, können Sie Schritt 4 überspringen.

Schritt 5a (bei neuem Anlass): Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung mit Sicherheitskonzept ausfüllen

Findet Ihr Grossanlass in dieser Form zum ersten Mal statt? Dann füllen Sie bitte das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung über 300 Personen aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens zwei Monate vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.

Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung (neuer Grossanlass) ausfüllen

Schritt 5b (bei wiederholendem Anlass): Gekürztes Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung ausfüllen

Fand Ihr Anlass letztes Jahr bereits statt und wollen Sie diesen in identischer Form erneut durchführen? Dann füllen Sie bitte das gekürzte Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung für den wiederholenden Anlass aus. Bitte reichen Sie uns frühzeitg, aber mindestens zwei Monate vor dem Anlass, das Gesuch zur Erteilung einer Anlassbewilligung ein. Ein Gesuch muss von weiteren Stellen wie den Blaulichtorganisationen geprüft werden, weshalb eine frühzeitige Einreichung wichtig ist.

Gekürztes Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung (wiederholender Grossanlass) ausfüllen

Fragen und Antworten zu den Bewilligungsgesuchen für Anlässe

Wie viel kostet eine Anlassbewilligung?

Die Kosten für deine Anlassbewilligung setzen sich wie folgt zusammen:

Anlassbewilligung Fr. 60.00
Verkauf gebrannte Wasser

Fr. 60.00 pro Anlasstag

Kosten Raumnutzung bezirkseigener Anlagen Unterschiedlich, siehe Benützungs- und Gebührenreglement Liegenschaften und Anlagen

Warum brauche ich für Grossanlässe ein Sicherheitskonzept?

Das Sicherheitskonzept dient der veranstaltenden Person/Organisation, dem Bezirk Küssnacht, dem Rettungsdienst sowie der Polizei. Ein Sicherheitskonzept kann im Notfall Leben retten.

Ich habe letztes Jahr bereits den identischen Grossanlass organisiert. Muss ich dieses Jahr alles nochmal ausfüllen?

Falls Sie bezirkseigene Räume, Hallen oder Aussenanlagen benötigen, müssen Sie diese erneut reservieren. Auch die weiteren Gesuche sind erneut einzureichen. Der Bezirk Küssnacht prüft zurzeit jedoch mit den verschiedenen Interessensgruppen, ob dieser Prozess bei identischen und wiederkehrenden Anlässen abgekürzt werden kann (Stand: 3. April 2025)

Ich veranstalte eine private Party. Brauche ich dafür auch eine Anlassbewilligung?

Wenn Sie am Anlass Getränke oder Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten, benötigen Sie dafür eine Anlassbewilligung. Sind Speis und Trank an Ihrem Anlass jedoch kostenlos, brauchen Sie dafür keine Anlassbewilligung. 

Zuständige Abteilung