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Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung über 300 Personen (wiederholender Anlass)

Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung

Gesuchstellende Organisation / Verein

Organisationskomitee

Gesuchstellende Person (Hauptverantwortung)

Die gesuchstellende Person ist hauptverantwortlich für den Anlass. Sie erhält zudem die Rechnung für die Anlassbewilligung. Auf der Rechnung erscheint jedoch ein Vermerk zum Verein mit der zugehörigen Adresse der Organisation oder des Vereins (falls vorhanden).

Sicherheitsverantwortliche Person

Weitere Mitglieder des Organisationskomitees

Welche zwei Personen aus dem Organsationskomitee sind auf ihrer angegebenen Mobilenummer während des ganzen Anlasses für die Blaulichtorganisationen erreichbar?

Angaben zur Veranstaltung

Haben Sie im letzten Jahr einen identischen Anlass durchgeführt (gleicher Name, gleicher Ort, gleicher Umfang etc.)?

Sind allfällige Stände und Zelte wieder an den identischen Standort aufgestellt wie in früheren Ausgaben?

Genaue Ortsbezeichnung (beispielsweise den Namen einer Turn- oder Mehrzweckhalle oder Ähnliches)

Getränke- und Speiseangebot

Mehrfachauswahl möglich

Angaben zum Jugendschutz (zwingend, falls Sie Getränke mit Alkohol verkaufen)

Jugendschutz in Bezug auf den Alkoholausschank:
Gemäss § 3 GGG ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren strikte untersagt. Der Ausschank wie der Verkauf von Spirituosen oder verdünnten alkoholischen Getränken auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Die gesuchstellende sowie die jugendschutzverantwortliche Person bestätigen hiermit, die notwendigen Vorkehrungen zu unternehmen, um dem Jugendschutz am Anlass die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Die Plakate «Jugendschutz» werden sichtbar aufgehängt und die entsprechenden Kontrollen am Anlass werden durchgeführt. Die gesuchstellende Person wird darauf aufmerksam gemacht, dass gemäss Art. 42a des Alkoholgesetzes die Betriebsinhaber, die Handel mit gebrannten Wassern betreiben, den zuständigen Kontrollorganen den Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen gestatten, ihnen jegliche erforderliche Auskunft erteilen, die Vorräte vorzeigen und Einsicht in die Geschäftsbücher und Belege gewähren müssen. Diesbezügliche Kontrollen bleiben vorbehalten.

Art der Getränke mit Alkohol

Angaben zum Personenschutz

Weisungen und Merkblätter

Jede versanstaltende Partei muss die Weisungen und Merkblätter im Zusammenhang mit Festveranstaltungen lesen und einhalten.

Bestätigung