Icon Arrow Down Icon Hamburger Icon Close Icon Suche Icon Foto Icon Video Icon Webcam Icon Tageskarten Icon Dienstleistungen Icon OSM Icon Feuerlöscher Icon Rettungswagen Icon Offene Stellen Newsletter

Navigieren in Küssnacht

Breadcrumb

Entschädigung für den Pikettdienst für freiberufliche Hebammen

Gemäss § 19 Abs. 3 der Gesundheitsverordnung des Kantons Schwyz (SRSZ 571.111) kann den Hebammen für Hausgeburten und für Wochenbettpflege bei ambulanten Geburten folgende Entschädigung ausgerichtet werden (Beträge gültig ab 01.01.2024):

Pikettdienstpauschale Betrag
Wochenbettbetreuung Fr. 250.00
Hausgeburt Fr. 500.00                       


Bitte beachten Sie

  • Die beiden Pikettdienstpauschalen können nicht kumuliert ausbezahlt werden.
  • Die freiberufliche Hebamme muss über eine Berufsausübungsbewilligung des Kanton Schwyz verfügen.

Vorgehen

Die Eltern reichen das Gesuch um Kostenrückerstattung [docx, 39 KB] mit folgenden Beilagen ein:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
  • Kopie der Rechnung der Hebamme;
  • Angaben der Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung.

Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen:

Bezirk Küssnacht
Soziales und Gesellschaft
Seemattweg 6
6403 Küssnacht am Rigi

oder per E-Mail an: sozialedienste@kuessnacht.ch