Als Sperrgut gilt sperriger, brennbarer Siedlungsabfall (Möbel, Hausrat). Sperrgut auf die Masse 50 x 50 x 150 cm oder 70 x 70 x 70 cm (max. 20 kg) bündeln, mit der offiziellen Gebührenmarke versehen und der Kehrrichttour mitgeben. Sperrgut in Karton, Kisten oder Körben – sofern es den Massen entspricht – wird ebenfalls entsorgt. Keine Entsorgung von Bauschutt, Steinen oder Sondermüll über Sperrgut und Kehricht.