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Sperrgut

Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht eingesammelt

Als Sperrgut gilt sperriger, brennbarer Siedlungsabfall (Möbel, Hausrat). Sperrgut auf die Masse 50 x 50 x 150 cm oder 70 x 70 x 70 cm (max. 20 kg) bündeln, mit der offiziellen Gebührenmarke versehen und der Kehrrichttour mitgeben. Sperrgut in Karton, Kisten oder Körben – sofern es den Massen entspricht – wird ebenfalls entsorgt. Keine Entsorgung von Bauschutt, Steinen oder Sondermüll über Sperrgut und Kehricht.

Grössere Mengen zu entsorgen

  • Durch Fa. Ehrler AG, Transporte, Tel. 041 850 10 30 (inkl. Bauschutt) oder
  • Direktanlieferung ZKRI, Goldau, Tel. 041 855 40 76