Der Bezirk legt einzelne Unterlagen zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu den Gewässerräumen und Gefahrenzonen ein zweites Mal öffentlich auf. Grund dafür sind punktuelle Anpassungen, die sich nach der ersten öffentlichen Auflage im Jahr 2025 aus der Prüfung der Einsprachen und zusätzlichen fachlichen Abklärungen ergeben haben.
Der Bezirk Küssnacht erarbeitet zurzeit vier Nutzungsplanungen. Die jetzige öffentliche Auflage bezieht sich auf den Zonenplan Gewässerräume / Gefahrenzonen.
Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung zu den Gewässerräumen und Gefahrenzonen setzt der Bezirk Küssnacht die raumplanerischen Vorgaben des Bundes und des Kantons um. Die Planung dient dem Schutz der Gewässer, dem Hochwasserschutz und dem Umgang mit Naturgefahren.
Die zweite öffentliche Auflage dauert vom 16. Juli bis 17. August. Während dieser Zeit können Einsprachen gegen die aufgelegten Änderungen eingereicht werden. Die Unterlagen liegen im Bauamt im Rathaus 2 auf und sind online auf der Website des Bezirks verfügbar: www.kuessnacht.ch/gewaesser-gefahren
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