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Entwässerung Lindenhofwiese: Baugesuch nachgereicht

Im Oktober hat der Bezirk Küssnacht die Entwässerung der Lindenhofwiese optimiert. Dafür hätte ein Baugesuch eingereicht werden müssen. Aus diesem Grund hat der Bezirk Küssnacht das Baugesuch für die optimierte Entwässerung auf der Lindenhofwiese nachträglich eingereicht.

Für die Optimierung der Entwässerung der Lindenhofwiese hat der Bezirk nachträglich ein Baugesuch eingereicht.

Im Oktober hat der Bezirk Küssnacht die Entwässerung der Lindenhofwiese optimiert (der Bezirk berichtete in seinen amtlichen Mitteilungen). Dafür hat er Entwässerungsschächte versetzen lassen, die das Sickerwasser direkt in den Giessenbach ableiten. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger haben den Bezirk im Anschluss darauf hingewiesen, dass für dieses Vorhaben kein Baugesuch eingereicht wurde.

Es ist zutreffend, dass der Bezirk als Bauherr zwingend die kantonalen Fachstellen hätte konsultieren und ein formelles Baugesuch einreichen müssen. Dem zuständigen Bezirksrat waren, als langjähriges Mitglied der Baukommission, die gesetzlichen Vorgaben bekannt. Trotzdem wurde auf seine Anordnung hin auf ein erforderliches Baugesuch verzichtet.

Der Bezirk Küssnacht ist sich seinen gesetzlichen Pflichten und seiner Vorbildfunktion bewusst. Nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für den Bezirk sind diese Vorgaben verbindlich. Deren Nichteinhaltung ist inakzeptabel. Aus diesem Grund hat der Bezirk Küssnacht das Baugesuch für die optimierte Entwässerung auf der Lindenhofwiese nachträglich eingereicht. Dieses wurde in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts vom 28. November 2025 publiziert.