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Einweihung des «Feuerring» im Rathausgarten

Am Montag weihten Vertretende des Bezirks Küssnacht zusammen mit Andreas Reichlin und Beate Hoyer den «Feuerring» im Rathausgarten ein. Der Anlass würdigte das Werk als künstlerisch herausragendes Beispiel angewandter Kunst mit seltenem urheberrechtlichem Schutzstatus.

Andreas Reichlin und Beate Hoyer (2. und 4. von rechts) weihten zusammen mit Mitgliedern des Bezirksrats und Mitarbeitenden der Verwaltung den Feuerring im Rathausgarten ein.

Andreas Reichlin, Bildhauer und Designer in Immensee, hat mit dem Feuerring ein wahrlich einzigartiges Werk geschaffen. In seiner gestalterischen Reduktion und handwerklichen Präzision zeigt sich ein klarer künstlerischer Anspruch, der dem Objekt seine unverwechselbare Präsenz verleiht. Jedes Exemplar wird lokal im Bezirk Küssnacht von Hand gefertigt und trägt die präzise Handschrift des Schöpfers.

Urheberrechtlicher Schutz

Der Feuerring ist urheberrechtlich als Werk der angewandten Kunst geschützt – eine Auszeichnung, die in der Schweiz nur wenigen funktionalen Objekten zuteilwird. Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 17. Juni 2022 bestätigt, dass der Feuerring als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt ist. Entscheidend für das Bundesgericht war unter anderem, dass der Feuerring zunächst nicht als Grill, sondern als künstlerisches Objekt erkannt wird, das im Vergleich zu vorbekannten Formen als etwas Neues und Einzigartiges wahrgenommen wird. Der Schutz bestätigt die individuelle geistige Schöpfung, die sich deutlich von Alltäglichem oder rein Zweckmässigem abhebt. Reichlin reiht sich damit in einen Kreis bedeutender Kunstschaffender ein, deren Werke durch ihre gestalterische Qualität urheberrechtlich geschützt sind – darunter etwa die ikonische LC4-Liege von Le Corbusier.

Kunst im öffentlichen Raum

Letzten Montag weihten Mitglieder des Bezirksrats und Mitarbeitende der Verwaltung zusammen mit Andreas Reichlin und Lebenspartnerin Beate Hoyer den Feuerring im Rathausgarten ein. Seither verziert auch eine Plakette den Garten, die den Bundesgerichtsentscheid von 2022 zitiert. Der Bezirk hat den Feuerring erworben, um das Werk des lokalen Künstlers Andreas Reichlin zu würdigen. Der Feuerring im Rathausgarten ist daher als Skulptur zu verstehen, die an prominenter Stelle begutachtet werden kann. Deshalb steht er nicht zur freien Nutzung zur Verfügung.