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Sonntag, 24. November 2024: Abstimmungen im Bezirk

Es wird an der Urne über vier eidgenössische Vorlagen abgestimmt.

Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen;
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete);
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs);
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen).

Weitere Bestimmungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz begründen, sowie das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (§§ 3 und 4 WAG). Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes (§ 6 WAG).

Stimmabgabe

Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.

Urnenöffnung

Die Haupturne im Abstimmungslokal, Rathaus 2, Küssnacht, ist am Abstimmungssonntag von 10.00 –11.00 Uhr geöffnet.

Standorte der Urnenbriefkästen

  • Küssnacht: Seeplatz, zwischen den Rathäusern
  • Immensee: Dorfplatz
  • Merlischachen: Unterhalb des Schulhauses (vorübergehend, aufgrund Sanierung Luzernerstrasse)

Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.

Transparenzgesetz

Für die Offenlegung der Interessensbindungen und der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen bei Urnengängen, die in die Zuständigkeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden fallen, gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).

Bezirksrat Küssnacht

Der Bezirksammann    
Oliver Ebert    

Der Landschreiber
Marc Sinoli