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Pflanzen zurückschneiden für die Sicherheit

Zurückschneiden von Baumästen, Sträuchern und Hecken bis am 30. Novem-ber 2024.

Wir ersuchen die Liegenschaftsbesitzer im Bezirk Küssnacht, die Äste ihrer Bäume, Sträucher und Hecken, welche über die private Grundstücksgrenze hinaus in öffentliche Strasse, Trottoirs und Wege hineinwachsen, auf die Masse der gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit.

Sichtzonen einhalten

In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe 60 cm bis 3 m gewährleistet werden. Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 m und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten. Kandelaber, Verteilkabinen und Hydranten sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen nicht verdeckt werden. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Einfriedungen, Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 cm zu betragen. Bei Nichtbefolgen behält sich der Bezirksrat vor, die entsprechenden Arbeiten unter Kostenfolge für die Liegenschaftseigentümer ausführen zu lassen.

Bezirk Küssnacht