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Amtliche Pilzkontrolle startet am 11. August 2024

Auch in diesem Jahr führt Markus Schwery im Auftrag des Bezirks Küssnacht amtliche und öffentliche Pilzkontrollen durch.

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie hat den essbaren Schopf-Tintling zum „Pilz des Jahres 2024“ ernannt.


Ein altes Sprichwort besagt: "Alle Pilze sind essbar. Manche Sorten kann man allerdings nur einmal im Leben geniessen." Damit keine Giftpilze auf dem Teller landen, führt der Bezirk Küssnacht auch in diesem Jahr wiederum eine amtliche Pilzkontrolle durch.

Fast jeden Sonntag geöffnet
Die amtliche Pilzkontrolle findet ab dem kommenden Sonntag, 11. August 2024, praktisch wöchentlich statt. Bis am Sonntag, 27. Oktober 2024, kann die Bevölkerung jeweils am Sonntagabend von 18.30 bis 20 Uhr im Schulhaus Dorfhalde in Küssnacht (UG Werkraum) ihre gesammelten Pilze vorbeibringen. Nach Absprache führt Pilzkontrolleur Markus Schwery im Rahmen der Möglichkeiten zusätzliche Kontrollen durch (Telefon 079 445 15 14).Achtung: Aufgrund einer Weiterbildung findet am 25. August 2024, am 1. September 2024 und am 15. September 2024 keine Pilzkontrolle statt. Alternativ können Pilze jedoch auch in Zug vorgezeigt werden. Bis am 30. Oktober 2024 wird an der Göblistrasse 7 in Zug jeweils montags und mittwochs von 18.30 bis 20 Uhr sowie samstags von 17 bis 19 Uhr eine Pilzkontrolle durchgeführt.

Giftpilze frühzeitig erkennen
Das Angebot der öffentlichen Pilzkontrolle wird in Küssnacht rege genutzt. Im vergangenen Jahr, das für Pilzliebhaber als Spitzenjahr in die Annalen einging, führte Markus Schwery im Auftrag des Bezirks insgesamt 92 Pilzkontrollen durch. Dabei kontrollierte er fast 80 Kilogramm Pilze.

Von den kontrollierten Pilzen waren 83,2 Prozent Speisepilze, 15,3 Prozent keine Speisepilze und 1,5 Prozent waren gar Giftpilze, die bei einem Verzerr gesundheitliche Probleme ausgelöst hätten. Unter den Giftpilzen fand sich auch ein stattliches Exemplar des bei uns giftigsten Pilzes, der Grüne Knollenblätterpilz (Amanita phalloides). Der grüne Knollenblätterpilz gilt, zusammen mit den beiden Weissen Knollenblätterpilzen (Amanita virosa und Amanita verna) als tödlich giftig. Wäre der besagte grüne Knollenblätterpilz verspeist worden, so hätte die Menge ausgereicht, dass mindestens zwei erwachsene Personen schwere gesundheitliche Probleme davongetragen hätten. Somit dürfte sich der Gang zur Pilzkontrolle Küssnacht für den Sammler oder die Sammlerin mehr als gelohnt haben.

Ein Kilogramm Morcheln sind erlaubt
Zur Erinnerung: Das Pilzesammeln ist im kantonalen Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz geregelt. Demnach darf eine Person pro Tag nicht mehr als 2 Kilogramm Pilze sammeln, von den Morcheln nicht mehr als 1 Kilogramm. Zudem sind organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen untersagt. Für wissenschaftliche oder schulische Zwecke kann das zuständige Departement aber Ausnahmen bewilligen. Zudem kann der Regierungsrat für bestimmte Gebiete temporäre Schonzeiten festlegen, in denen das Pflücken und Sammeln von Pilzen verboten ist.

Mehr Infos gibt es unter: Dienstleistungen – Bezirk Küssnacht (kuessnacht.ch)