Dank des neuen Kinderbetreuungsgesetzes erhalten Eltern im Kanton Schwyz finanzielle Unterstützung.
Das neue Kinderbetreuungsgesetz wird per 1. Juni 2024 im Kanton Schwyz in Kraft gesetzt. Es kommt ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Kostengutsprachen und Beiträge, welche die familienergänzende Kinderbetreuung betreffen, ab dem 1. August 2024 an Schwyzer Eltern erteilt und ausgerichtet werden können.
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