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Sonntag, 9. Juni 2024: Abstimmungen im Bezirk

Im Bezirk Küssnacht wird über vier kommunale Vorlagen abgestimmt.

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden im Bezirk Küssnacht die folgenden Abstimmungen statt

Eidgenössische Abstimmungen

  • Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
  • Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
  • Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kantonale Abstimmung

  • Änderung vom 13. Dezember 2023 der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR)

Kommunale Abstimmungen

  • Baurecht auf der unteren Schürmatt Küssnacht an die Wohnbaugenossenschaft Küssnacht für den Bau preisgünstiger Wohnungen
  • Ausgabebewilligung von 6,13 Millionen Franken für ein Schulraumprovisorium auf der Chaspersmatte in Küssnacht
  • Strassenbereinigung Chriesiweg/Föhrenweg, Immensee
  • Verwendung von 7 Millionen Franken Eigenkapital zugunsten der Spezialfinanzierung Feuerschutzwesen

Weitere Bestimmungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Küssnacht politischen Wohnsitz begründen, sowie das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (§§ 3 und 4 kantonales Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; SRSZ 120.100). Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes (§ 6 WAG).

Stimmabgabe

Die Abstimmungsunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.

Urnenöffnung

Die Haupturne (Abstimmungslokal) in Küssnacht (Rathaus 2) ist am Abstimmungssonntag von 10.00–11.00 Uhr geöffnet.

Standorte der Urnenbriefkästen

  • Küssnacht: Seeplatz, zwischen den Rathäusern
  • Immensee: Dorfplatz
  • Merlischachen: Schulhaus

Die letzte Leerung der Urnenbriefkästen erfolgt am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr.

Transparenzgesetz

Für die Offenlegung der Interessensbindungen und der Finanzierung der Wahl- und Abstimmungskampagnen bei Urnengängen, die in die Zuständigkeit von Kanton, Bezirken und Gemeinden fallen, gelten die Bestimmungen des kantonalen Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).

Namens des Bezirksrates Küssnacht

Oliver Ebert
Bezirksammann

Marc Sinoli
Landschreiber