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Plastik & Co. gehören nicht ins Grüngut

Das Grüngut muss sachgerecht gesammelt werden.

Fremdstoffe im Grüngut und Zigarettenstummel in kompostierbarem Säckchen. (Fotos: Josef Ott)

 

Garten- und Rüstabfälle lassen sich zu wertvollen Energieressourcen, zu Kompost und zu Dünger weiterverarbeiten. Damit das Grüngut zu etwas Wertvollem weiterverarbeitet werden kann, muss es sachgerecht gesammelt werden – Plastik & Co. gehört nicht in das Grüngut!

In der Kompostier- und Vergärungsanalgen im Chüelochtobel wird aus gesammeltem Grüngut Kompost, Öko-Strom und Wärme hergestellt. In Form von Dünger gelangt der Kompost wieder zurück in die Landwirtschaft oder in Gärten. Im gesammelten Grüngut des Bezirks Küssnacht befinden sich in letzter Zeit grosse Mengen an Fremdstoffen wie Plastik, Zigarettenstummel und sogar ganze Kehrichtsäcke gefüllt mit Hausmüll. In einem aufwendigen Verfahren und zu einem grossen Teil von Hand müssen die Fremdstoffe aus dem Grüngut entfernt werden. Ansonsten gelangen die im Kompost verbleibenden Plastikteile und anderen Fremdstoffe auf die Felder und in die Gärten und anschliessend in unsere Nährstoff- und Wasserkreisläufe. Auffällig ist auch die Entsorgung von Fremdstoffen im Grüncontainer in kompostierbaren Säckchen verpackt, was ein Aussortieren zusätzlich erschwert. Diese kostenintensive Arbeit verteuert die Verwertung des Grüngutes unnötig. Aus diesem Grund werden zukünftig Grüngutcontainer regelmässig kontrolliert. Sollten sich Fremdstoffe darin befinden, werden die Container nicht geleert. Mithilfe eines Aufklebers wird informiert, aufgrund welcher Fremdstoffe der Container nicht geleert wurde. Sollten Rüstabfällen in Säcken bereitgestellt werden, müssen diese zwingend kompostierbar sein. Ansonsten werden sie ebenfalls nicht mitgenommen.

Verständnis und Mithilfe

Die Bezirksverwaltung und die Betreiber der Biogas- und Kompostieranlage danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die Umweltstelle des Bezirks gerne zur Verfügung:
umwelt@kuessnacht.ch

Das gehört in die Grünabfuhr

  • Garten- und Rüstabfälle
  • Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu)
  • Strauch- und Baumschnitt
  • Stauden von Blumen und Gemüse
  • Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
  • Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf)
  • Unkraut ohne Blacken und Ambrosia
  • Obst, Gemüse, Eierschalen, Kaffeesatz und Teebeutel

Das gehört nicht in die Grünabfuhr

  • Plastiksäcke, Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und (Recycling-)Kunststoff
  • Verpackte Lebensmittel und Speisereste
  • Bio-, Fair-Trade oder anderweitige Sticker
  • Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare)
  • Kompostierbares Geschirr
  • Zigarettenstummel, Tabakerhitzer Sticks und Aschenbecherinhalte
  • Altholz (behandelt oder unbehandelt)
  • Problempflanzen wie Japanknöterich, Goldrute, Jakobskreuzkraut, Blacken und Ambrosia. Diese gehören unbedingt in den Kehricht!
  • Infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandmaterial
  • Glas, Metall, Sand, Kies und Steine
  • Katzenstreu und Hundekot
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche und Grillkohle