Icon Arrow Down Icon Hamburger Icon Close Icon Suche Icon Foto Icon Video Icon Webcam Icon Tageskarten Icon Dienstleistungen Icon OSM Icon Feuerlöscher Icon Rettungswagen Icon Offene Stellen Newsletter

Navigieren in Küssnacht

Breadcrumb

Wahlvorschäge für die Bezirkswahlen

Insgesamt fünf Parteien haben für die bevorstehenden Bezirkswahlen vom 14. April 2024 Wahlvorschläge eingereicht.

Am Sonntag, 14. April 2024, finden die Wahlen der Bezirksbehörden statt. Dabei gilt es folgende Ämter zu besetzen:

Funktion Amtsdauer Offenlegungspflicht
1.    Bezirksammann 2 Jahre  ja
2.    Säckelmeister 2 Jahre  ja
3.    Drei Mitglieder des Bezirksrates 4 Jahre     ja
4.    Landschreiber        4 Jahre  nein
5.    Gerichtspräsident         4 Jahre ja
6.    Sechs Bezirksrichter         4 Jahre ja  
7.    Sechs Rechnungsprüfer         2 Jahre nein
8.    Vermittler         4 Jahre nein
9.    Vermittler-Stellvertreter         4 Jahre nein
10.    Kantonsrichter           4 Jahre  ja 

 

Gemäss § 23d des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; SRSZ 120.100) hat der Bezirk Küssnacht die eingegangenen Wahlvorschläge für die Bezirkswahlen zu veröffentlichen. Innert Frist bis am 6. März 2024 um 9 Uhr gingen bei der Bezirkskanzlei folgende gültige Wahlvorschläge ein: Publikation Wahlvorschläge [pdf, 46 KB]

Es wurden insgesamt nicht mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen als zu besetzende Ämter. In den oben aufgeführten Ämtern stellen sich sämtliche Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wieder zur Verfügung - mit Ausnahme von Lukas Klausner von der RPK. 

Die öffentliche Losziehung, an der die Reihenfolge der kandidierenden Personen auf dem amtlichen Wahlzettel festgelegt wird, findet am Montag, 11. März 2024, 14.00 Uhr, im Ratssaal im Rathaus 1 in Küssnacht statt.