Insgesamt fünf Parteien haben für die bevorstehenden Bezirkswahlen vom 14. April 2024 Wahlvorschläge eingereicht.
Am Sonntag, 14. April 2024, finden die Wahlen der Bezirksbehörden statt. Dabei gilt es folgende Ämter zu besetzen:
| Funktion | Amtsdauer | Offenlegungspflicht | |
|---|---|---|---|
| 1. Bezirksammann | 2 Jahre | ja | |
| 2. Säckelmeister | 2 Jahre | ja | |
| 3. Drei Mitglieder des Bezirksrates | 4 Jahre | ja | |
| 4. Landschreiber | 4 Jahre | nein | |
| 5. Gerichtspräsident | 4 Jahre | ja | |
| 6. Sechs Bezirksrichter | 4 Jahre | ja | |
| 7. Sechs Rechnungsprüfer | 2 Jahre | nein | |
| 8. Vermittler | 4 Jahre | nein | |
| 9. Vermittler-Stellvertreter | 4 Jahre | nein | |
| 10. Kantonsrichter | 4 Jahre | ja |
Gemäss § 23d des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG; SRSZ 120.100) hat der Bezirk Küssnacht die eingegangenen Wahlvorschläge für die Bezirkswahlen zu veröffentlichen. Innert Frist bis am 6. März 2024 um 9 Uhr gingen bei der Bezirkskanzlei folgende gültige Wahlvorschläge ein: Publikation Wahlvorschläge [pdf, 46 KB]
Es wurden insgesamt nicht mehr Personen zur Wahl vorgeschlagen als zu besetzende Ämter. In den oben aufgeführten Ämtern stellen sich sämtliche Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wieder zur Verfügung - mit Ausnahme von Lukas Klausner von der RPK.
Die öffentliche Losziehung, an der die Reihenfolge der kandidierenden Personen auf dem amtlichen Wahlzettel festgelegt wird, findet am Montag, 11. März 2024, 14.00 Uhr, im Ratssaal im Rathaus 1 in Küssnacht statt.