Sportanlage Luterbach: Neues Infrastruktur- und Garderobengebäude mit Restaurant
Die erneuerte und ausgebaute Sportanlage Luterbach wurde am 9. September 2023 feierlich eröffnet und zur Benutzung freigegeben. Wie ist der Betrieb des neuen Infrastruktur- und Garderobengebäudes geregelt? Diese und andere Fragen werden seit der Eröffnung der Anlage Luterbach in der Bevölkerung des Bezirks Küssnacht rege diskutiert.
Gemäss Patrick Gick, Abteilungsleiter Infrastruktur beim Bezirk, regelt eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk Küssnacht und dem Verein «Rundum Luterbach» den Betrieb des neuen Infrastruktur- und Garderobengebäudes Luterbach mit Restaurant. Die Vereinbarung begann am 1. September 2023 und wurde auf die Dauer von fünf Jahren fest abgeschlossen. Die beiden Parteien halten jährlich einen Saisonausblick und einen Saisonrückblick ab. Besteht die gegenseitige Absicht zur Verlängerung der Leistungsvereinbarungsverhältnisses, geht die Leistungsvereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus der Leistungsvereinbarung:
Abteilungsleiter Patrick Gick war eine der treibenden Kräfte zur Erstellung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk Küssnacht und dem Verein «Rundum Luterbach». Ergänzend zu den wichtigsten Punkten innerhalb der Vereinbarung hält er folgendes fest: «Der Bezirk Küssnacht befindet sich im Luterbach in einer sehr guten Situation. Dank der Leistungsvereinbarung mit dem Verein ‹Rundum Luterbach› konnte er für dieses öffentliche und vielfältig genutzte Gebäude Aufgaben auslagern und Verantwortung abgeben, welche der Verein gerne übernommen hat. Die Höhe der Entschädigung für die Betriebsleitung durch den Verein wurde mittels des technischen Gebäudemanagements (TGM) exakt berechnet. Würde der Bezirk Küssnacht für das neue Gebäude einen Hauswart oder einen Betriebsleiter anstellen, dann würden die Personal- und Sozialleistungskosten in vergleichbarem Umfang der Entschädigung an den Verein ‹Rundum Luterbach› entsprechen. Man kann hier sicher von einer ausgewogenen Lösung für beide Seiten sprechen.»
Wie beim «alten» Luterbach ist der FC Küssnacht auch im neuen Infrastruktur- und Garderobengebäude für die Betriebsleitung des Restaurants zuständig und betreibt dieses auf eigene Rechnung. Der FC Küssnacht hat beträchtliche Investitionen vorgenommen und die Küche sowie die Inneneinrichtung des Restaurants bezahlt. «Der Verein wird auch für die zukünftigen Neu- und Ersatzbeschaffungen im Restaurant aufkommen. Gesamthaft ist es deshalb gerechtfertigt, dass dem FC die Miete für das Restaurant erlassen wird», betont Patrick Gick. Diese Regelung gilt auch für weitere Nutzer der Anlage. So muss auch der Turnverein Küssnacht für seine Lagerräume im Erdgeschoss des Gebäudes keine Miete bezahlen.
«Wenn man ins Luterbach fährt, dann parkiert man grundsätzlich in der neuen Einstellhalle.»: So beschreibt Patrick Gick, Abteilungsleiter Infrastruktur beim Bezirk, das neue Parkierungssystem. In der Einstellhalle stehen für alle Nutzerinnen und Nutzer des Luterbachs – Fussballspieler und Volleyballerinnen, Tennisspielerinnen und Hündeler, Joggerinnen und weitere Sportler – insgesamt 168 Parkplätze zur Verfügung. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald das bestehende Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren im Bezirk aktualisiert und an einer Urnenabstimmung genehmigt ist. Auf der Strasse, welche entlang der Gewerbebetriebe zur Einstellhalle führt, und auf dem Umschlagplatz bei der Beachvolleyballanlage wird nicht mehr parkiert. Alternative Parkplätze gibt es noch auf einem kleinen Teil des Kiesplatzes Chli Ebnet. Der grössere Teil ist für das Militär und Bedürfnisse des Bezirks Küssnacht abgesperrt. Beim Infrastruktur- und Garderobengebäude bestehen zwei Behindertenparkplätze und zwei Carparkplätze. Die Veloparkplätze befinden sich in der Einstellhalle.