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Eine Leistungsvereinbarung regelt den Betrieb

Sportanlage Luterbach: Neues Infrastruktur- und Garderobengebäude mit Restaurant

Bruno Zimmermann ist Betriebsleiter des Infrastruktur- und Garderobengebäudes Luterbach sowie mit seiner Ehefrau Wirt des Restaurants. Angestellt ist er beim Verein «Rundum Luterbach», welcher vom Bezirk Küssnacht für die Betriebsleitung jährlich entschädigt wird. «Der Start erfolgte im September mitten in der Fussballsaison und glückte dementsprechend sehr gut», freut sich Bruno Zimmermann über die ersten Monate seiner neuen Tätigkeit. «Im neuen Restaurant haben neben dem normalen Betrieb auch schon private Geburtstagsfeiern stattgefunden.»

 

Die erneuerte und ausgebaute Sportanlage Luterbach wurde am 9. September 2023 feierlich eröffnet und zur Benutzung freigegeben. Wie ist der Betrieb des neuen Infrastruktur- und Garderobengebäudes geregelt? Diese und andere Fragen werden seit der Eröffnung der Anlage Luterbach in der Bevölkerung des Bezirks Küssnacht rege diskutiert.

Vereinbarung über fünf Jahre

Gemäss Patrick Gick, Abteilungsleiter Infrastruktur beim Bezirk, regelt eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk Küssnacht und dem Verein «Rundum Luterbach» den Betrieb des neuen Infrastruktur- und Garderobengebäudes Luterbach mit Restaurant. Die Vereinbarung begann am 1. September 2023 und wurde auf die Dauer von fünf Jahren fest abgeschlossen. Die beiden Parteien halten jährlich einen Saisonausblick und einen Saisonrückblick ab. Besteht die gegenseitige Absicht zur Verlängerung der Leistungsvereinbarungsverhältnisses, geht die Leistungsvereinbarung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über.

Vorbemerkungen

  • Das neue Infrastruktur- und Garderobengebäude mit Restaurant ist Teil der Sportanlage Luterbach und damit im Eigentum des Bezirks Küssnacht.
  • Der Fussballclub Küssnacht, vertreten durch den von ihm in diesem Jahr gegründeten Verein «Rundum Luterbach», führt das Restaurant im neuen Gebäude auf eigene Rechnung.
  • Das Restaurant soll in Harmonie mit den politischen und kulturellen Aufgaben des Bezirks Küssnacht geführt werden.
  • Der Bezirk Küssnacht setzt eine fachgerechte, verantwortungsbewusste und sorgfältige Führung voraus.
  • Die Hauptnutzer der Sportanlage Luterbach sind die Bezirksschulen, der Fussballclub, der Turnverein und der Volleyballclub Küssnacht.
  • Das neue Infrastruktur- und Garderobengebäude mit Restaurant im Luterbach kann auch von der Öffentlichkeit (Privatpersonen, andere Vereine etc.) genutzt werden. Interessierte wenden sich bitte direkt an den Betriebsleiter Bruno Zimmermann vom  Verein «Rundum Luterbach».

Was genau geregelt wird

Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus der Leistungsvereinbarung:

  • Der Bezirk Küssnacht übergibt dem Verein «Rundum Luterbach» das Infrastruktur- und Garderobengebäude Luterbach mit Restaurant auf eigene Rechnung.
  • Für die Aufgaben als Betriebsleiter des Infrastruktur- und Garderobengebäudes entschädigt der Bezirk Küssnacht den Verein «Rundum Luterbach» jährlich mit einem in der Vereinbarung festgelegten Betrag.
  • Dem Verein «Rundum Luterbach» obliegt die Oberaufsicht. Er sorgt für die nötige Ruhe und Ordnung auf dem gesamten Areal der Sportanlage Luterbach (ohne Einstellhalle), öffnet die Toiletten und Umkleideräume zu den festgelegten Zeiten und ist auch für die fachgerechte Reinigung zuständig.
  • Bei Anfragen für die Durchführung von Anlässen wie Geburtstagen oder sonstigen Feierlichkeiten im Restaurant verweist der Bezirk Küssnacht an den Verein «Rundum Luterbach». Dieser bewirtschaftet das Restaurant auf eigene Rechnung.
  • Der Verein «Rundum Luterbach» bzw. dessen Präsident Peter Hess sind grundsätzlich zur persönlichen Leitung und Führung des ihnen anvertrauten Betriebes verpflichtet.
  • Die Einsetzung eines Geranten bedarf der Zustimmung des Bezirks Küssnacht. Die Verantwortung für den Betrieb liegt jedoch immer beim Verein «Rundum Luterbach» als Vertragspartner des Bezirks.
  • Eine Unterpacht oder eine Übertragung des Leistungserbringungsverhältnisses auf Dritte ist nicht zulässig.
  • Der Werkdienst des Bezirks Küssnacht ist während des ganzen Kalenderjahres für den Unterhalt der Grünanlagen, des neuen Kunstrasenfeldes und der Einstellhalle Luterbach verantwortlich.

Aufgaben ausgelagert und Verantwortung abgegeben

Abteilungsleiter Patrick Gick war eine der treibenden Kräfte zur Erstellung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bezirk Küssnacht und dem Verein «Rundum Luterbach». Ergänzend zu den wichtigsten Punkten innerhalb der Vereinbarung hält er folgendes fest: «Der Bezirk Küssnacht befindet sich im Luterbach in einer sehr guten Situation. Dank der Leistungsvereinbarung mit dem Verein ‹Rundum Luterbach› konnte er für dieses öffentliche und vielfältig genutzte Gebäude Aufgaben auslagern und Verantwortung abgeben, welche der Verein gerne übernommen hat. Die Höhe der Entschädigung für die Betriebsleitung durch den Verein wurde mittels des technischen Gebäudemanagements (TGM) exakt berechnet. Würde der Bezirk Küssnacht für das neue Gebäude einen Hauswart oder einen Betriebsleiter anstellen, dann würden die Personal- und Sozialleistungskosten in vergleichbarem Umfang der Entschädigung an den Verein ‹Rundum Luterbach› entsprechen. Man kann hier sicher von einer ausgewogenen Lösung für beide Seiten sprechen.»

Betrieb des Restaurants

Wie beim «alten» Luterbach ist der FC Küssnacht auch im neuen Infrastruktur- und Garderobengebäude für die Betriebsleitung des Restaurants zuständig und betreibt dieses auf eigene Rechnung. Der FC Küssnacht hat beträchtliche Investitionen vorgenommen und die Küche sowie die Inneneinrichtung des Restaurants bezahlt. «Der Verein wird auch für die zukünftigen Neu- und Ersatzbeschaffungen im Restaurant aufkommen. Gesamthaft ist es deshalb gerechtfertigt, dass dem FC die Miete für das Restaurant erlassen wird», betont Patrick Gick. Diese Regelung gilt auch für weitere Nutzer der Anlage. So muss auch der Turnverein Küssnacht für seine Lagerräume im Erdgeschoss des Gebäudes keine Miete bezahlen.

Neues Parkierungssystem: Die Einstellhalle hat Priorität

Unterhalb des neuen Kunstrasenfeldes wurde im Luterbach eine neue Einstellhalle erstellt. Sie steht im Mittelpunkt des neuen Parkierungssystems.

«Wenn man ins Luterbach fährt, dann parkiert man grundsätzlich in der neuen Einstellhalle.»: So beschreibt Patrick Gick, Abteilungsleiter Infrastruktur beim Bezirk, das neue Parkierungssystem. In der Einstellhalle stehen für alle Nutzerinnen und Nutzer des Luterbachs – Fussballspieler und Volleyballerinnen, Tennisspielerinnen und Hündeler, Joggerinnen und weitere Sportler – insgesamt 168 Parkplätze zur Verfügung. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald das bestehende Reglement über das Parkieren auf den Parkplätzen mit zentralen Parkuhren im Bezirk aktualisiert und an einer Urnenabstimmung genehmigt ist. Auf der Strasse, welche entlang der Gewerbebetriebe zur Einstellhalle führt, und auf dem Umschlagplatz bei der Beachvolleyballanlage wird nicht mehr parkiert. Alternative Parkplätze gibt es noch auf einem kleinen Teil des Kiesplatzes Chli Ebnet. Der grössere Teil ist für das Militär und Bedürfnisse des Bezirks Küssnacht abgesperrt. Beim Infrastruktur- und Garderobengebäude bestehen zwei Behindertenparkplätze und zwei Carparkplätze. Die Veloparkplätze befinden sich in der Einstellhalle.

Einstellhalle
Blick in die neue Einstellhalle unterhalb des neuen Kunstrasenfeldes Luterbach: 168 Parkplätze für Autos.