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Weisungen zum Klausjagen 2023 im Bezirk Küssnacht

Der Bezirks- und der Schulrat sowie die beiden St. Niklausengesellschaften informieren.

Das Klausjagen ist den Schülern des Bezirks Küssnacht (ausgenommen während der Schulzeit) wie folgt gestattet:

Küssnacht

  • Mittwochnachmittag, 29. November 2023, 13.00 bis 19.00 Uhr
  • Montag, 4. Dezember 2023, und Dienstag, 5. Dezember 2023, jeweils ab 04.00 Uhr mit gemeinsamem Umzug ab Areal Baer durch die Dorfstrassen
  • Dienstag, 5. Dezember 2023, 14.00 Uhr Besammlung bei der reformierten Kirche an der Hofstrasse, 14.15 Uhr Schülerumzug

Immensee

Montag, 4. Dezember 2023, ab 04.00 Uhr durchs Dorf
Montag, 4. Dezember 2023, Jubiläums-Abend-Kinderumzug, 17.30 Uhr Besammlung und Materialausgabe Hausmatt, Start 18.30 Uhr, Umzugsroute: Hausmatt–Dorf–Schulhaus (der Kinderumzug am Nachmittag des 5. Dezember 2023 entfällt)

Merlischachen

  • Donnerstag, 30. November 2023, 08.30 Uhr Schülerumzug ab Schulhaus
  • Dienstag, 5. Dezember 2023, 05.00 Uhr Schülerumzug ab Schulhaus

Der Schulbeginn richtet sich nach dem Stundenplan. Den Schülern ist es untersagt, einzeln oder in Gruppen durch Geschäftslokale oder Restaurants zu ziehen.

Das Klausjagen ist Erwachsenen an folgenden Tagen zusätzlich gestattet:

Küssnacht und Immensee

  • Dienstag, 28. November 2023, auf Mittwoch, 29. November 2023 (Generalversammlungen der St. Niklausengesellschaft Küssnacht und der St. Niklausengesellschaft Immensee)

Küssnacht

  • Dienstag, 5. Dezember 2023, 20.15 Uhr Klausumzug

Wir möchten daran erinnern, dass das Klausjagen in Küssnacht traditionsgemäss Angelegenheit der Männer und Burschen ist.

Immensee

  • Dienstag, 5. Dezember 2023, 20.00 Uhr Klausumzug

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Klausjagen am Samstag und Sonntag nicht gestattet ist. Ferner werden die Gastgewerbe- und Standbetriebe darauf aufmerksam gemacht, dass alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren und Spirituosen oder verdünnte alkoholische Getränke auf der Basis von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden dürfen. Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an offensichtlich Betrunkene verboten. Es wird auf § 3 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken verwiesen.

Bezirksrat Küssnacht
Schulrat Küssnacht
St. Niklausengesellschaft Küssnacht
St. Niklausengesellschaft Immensee