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Inventar der geschützten Bauten wird bereinigt

Im Herbst 2023 finden Besichtigungen von potenziellen Schutzobjekten statt.

Alte Häuser im Unterdorf, Küssnacht.

 

Per 1. Januar 2020 hat der Regierungsrat das neue Denkmalschutzgesetz und die dazugehörige Denkmalschutzverordnung in Kraft gesetzt. Einen wesentlichen Bestandteil des neuen Gesetzes bildet die Inventarbereinigung der geschützten Bauten und Objekte. Die kantonale Denkmalpflege hat das Büro Archeos GmbH aus Jegenstorf mit der Inventarisationsarbeiten im Bezirk Küssnacht beauftragt. Dieses Büro bereitet sich aktuell mit Literatur- und Quellenstudium auf die nächsten Arbeitsschritte vor. Es ist geplant, Anfang April 2023 mit den sogenannten Feldarbeiten zu starten. Dabei werden die beauftragen Personen eine Sichtung des Baubestandes vom öffentlichen Raum aus in Angriff nehmen.
Das Büro Archeos GmbH wird sich gelegentlich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern potenzieller Schutzobjekte telefonisch oder schriftlich in Verbindung setzen, um allenfalls bestimmte Objekte besichtigen zu können und dadurch einen umfassenden Einblick zu gewinnen. Diese Besichtigungen sind für Herbst 2023 geplant.

Der Regierungsrat entscheidet abschliessend

Das bisherige, lediglich behördenverbindliche Kantonale Inventar für geschützte Bauten und Objekte (KIGBO) wurde inzwischen durch das eigentümerverbindliche Kantonale Schutzinventar (KSI) ersetzt. Diese Überführung wurde gleichzeitig zum Anlass genommen, um das Schutzinventar gemeindeweise zu bereinigen. Das Amt für Kultur erarbeitet zusammen mit externen Fachbüros und unter Einbezug der Standortgemeinden Vorschläge zur Bereinigung der Inventarlisten. Über die KSI-Entlassungen oder KSI-Neuaufnahmen entscheidet der Regierungsrat nach Anhörung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Hinweis

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Kantons Schwyz (www.sz.ch; Staatskanzlei/Departemente, Bildungsdepartement, Amt für Kultur, Denkmalpflege).