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Auch in Corona-Zeiten: Stopp dem Littering

Littering ist auch in Zeiten des Corona-Virus ein grosses Ärgernis und verursacht hohe Kosten.

So sollte es nicht sein: Littering am Auffahrtstag im Bezirk Küssnacht.


Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus hat Auswirkungen auf das Freizeitverhalten: Weil mehr Leute in der Region bleiben, wird auch mehr Abfall liegengelassen. An vielen Orten sind die Abfallkübel rand- oder übervoll.
Der Bezirk Küssnacht richtet deshalb einen dringenden Appell an die Bevölkerung:

  • Lassen Sie bitte keine Abfälle – ob Essensreste, leere Verpackungen oder Getränkeflaschen – auf dem Boden oder an anderen Orten liegen.
  • Verzichten Sie bitte darauf, die öffentlichen Kübel mit Ihrem Abfall zu füllen und deponieren Sie ihn auch nicht neben einem übervollen Kübel, wie das Bild auf dieser Seite zeigt.
  • Nehmen Sie bitte den Abfall Ihres Wochenendausflugs (zum Beispiel auf dem Boot) mit nach Hause, entsorgen ihn dort fachgerecht und entlasten damit die Umwelt sowie die Abfallentsorgung des Bezirks.

Die negativen Folgen von Littering: Beeinträchtigung der Lebensqualität

Littering – das Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, ohne dabei die bereitstehenden Entsorgungsstellen zu benutzen – beeinträchtigt die Lebensqualität im öffentlichen Raum. Es führt zu erhöhten Kosten bei den Reinigungsdiensten und schadet dem Ruf eines Ortes. Littering hat negative Folgen für die Umwelt. Einerseits werden Böden, Pflanzen und Gewässer verunreinigt. Andererseits lassen sich die gelitterten Materialien nicht in Stoffkreisläufe zurückführen und können somit nicht recycelt werden.

Littering auf Aussensammelplätzen

An den Aussensammelplätzen im Bezirk können Sie während der definierten Zeiten fachgerecht Altglas, Stahlblech und Büchsen entsorgen. Das Deponieren von Abfällen ist hingegen nicht erlaubt.

Hundeleinenpflicht, Hundekot aufnehmen

In öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb. Wer in Dörfern, auf öffentlichen Strassen, Plätzen, Wegen oder in Parkanlagen sowie auf Wegen, welche durch intensiv genutztes landwirtschaftliches Gebiet führen, einen Hund mit sich führt, ist verpflichtet, dessen Kot zu entfernen und schadlos zu beseitigen. Im Bezirk sind genügend Robidogs vorhanden.

Einweggrills

Auf den Einsatz von Einweggrills sollte verzichtet werden. Nach dem Anzünden entwickelt sich in der Schale eine enorme Hitze. Deshalb verursachen die Grills Brandstellen auf dem Untergrund. Stehen sie auf einem Rasen, hinterlassen sie im wahrsten Sinne verbrannte Erde. Ist das Gras trocken, geht von der Glut sogar Brandgefahr aus. Nach dem Grillieren bleibt oft Plastikmüll zurück. Die Einweggrills landen direkt im Abfall oder werden einfach liegengelassen.

Informationen und Auskünfte

Umweltstelle Bezirk

Seeplatz 2/3, Küssnacht
041 854 02 27
E-Mail

Sammelstelle/Entsorgung Bezirk

Werkstrasse 9, Küssnacht
041 854 02 62
E-Mail

Abfallverband ZKRI

041 811 14 88
E-Mail