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Verkehrsanordnung Tieftalweg in Immensee vom Tisch

Der Regierungsrat hob den Beschluss des Bezirksrates und die Verfügung des kantonalen Tiefbauamtes auf.

Bezirksrat Roman Schlömmer zum Parkplatz beim Chiemen: «Hätten wir Verfügungsgewalt über diesen Parkplatz, könnten wir über eine Bewirtschaftung sprechen.»

 

Mitte März 2022 erhoben der Verkehrs- und Einwohnerverein Immensee sowie zwei Privatpersonen Beschwerde gegen die geplante Verkehrsanordnung am Immenseer Tieftalweg. Der Schwyzer Regierungsrat wies eine Beschwerde ab und hiess deren zwei gut, womit der Beschluss des Bezirksrates und die Verfügung des kantonalen Tiefbauamtes aufgehoben wurden.
Der Regierungsrat weist in seinem Entscheid zuerst darauf hin, dass der Bezirk Küssnacht «Zubringer und Gäste Restaurant Baumgärtli» vom angeordneten Fahrverbot auf dem Tieftalweg ausgenommen habe, das kantonale Tiefbauamt aber «Gäste Restaurant Baumgärtli und Anstösser». Es handle sich dabei nicht um eine redaktionelle Anpassung durch das Tiefbauamt, sondern um eine inhaltliche Änderung von «Zubringer» zu «Anstösser». Da das Tiefbauamt nur Genehmigungskompetenz habe, könne es keine inhaltlich abweichenden Verkehrsanordnungen erlassen. Die Verkehrsanordnung sei deshalb bereits aus formellen Gründen aufzuheben.
Weiter hält der Regierungsrat fest, dass die eingereichten Akten zu wenig tief abgeklärt wurden. Es fehlten beispielsweise konkrete Sachverhaltsabklärungen zur Anzahl der Fussgänger, Strassenbreite, Trottoirgestaltung, Höchstgeschwindigkeit und Kreuzungsmöglichkeiten. Auch ist der Regierungsrat der Meinung, dass das Ziel, «den Suchverkehr zu minimieren», nicht zwingend notwendig mit der Massnahme «die Zufahrt zu den Parkplätzen an schönen Tagen gänzlich mittels Fahrverbot zu verbieten», erreicht wird. Es wäre seiner Meinung nach zum Beispiel die Einrichtung eines Parkleitsystems als mildere Massnahme zu prüfen gewesen.

Was sagt der zuständige Bezirksrat Roman Schlömmer, Vorsteher des Ressorts Planung, Umwelt und Verkehr, dazu?

Roman Schlömmer Bezirksrat

Welches war Ihre erste Reaktion, als Sie vom Entscheid des Regierungsrates Kenntnis erhielten?

Roman Schlömmer: Anfang Jahr bekamen wir vom Regierungsrat einen ähnlichen Entscheid zum vorgesehenen Verkehrsversuch mit einem Einbahnregime im Küssnachter Unterdorf. Der Entscheid der Regierung zur Verkehrsanordnung am Tieftalweg in Immensee hat mich deshalb weder überrascht noch enttäuscht. Er zeigt exemplarisch, dass bei verkehrstechnischen Massnahmen in formeller Hinsicht sehr hohe Hürden zu meistern sind. Liegen zudem viele Eigeninteressen vor, wird es sehr schwierig, nur schon einen Testbetrieb einzuführen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch bei der Verkehrsanordnung am Tieftalweg die Gemeindeautonomie im Kanton Schwyz etwas besser gespielt hätte. Wir sind vor Ort und kennen die Verhältnisse gut.

Die erste Kritik im Entscheid des Regierungsrates zielt auf den Unterschied zwischen «Zubringer» zu «Anstösser».

Da bin ich ganz klar der Meinung, dass es möglich gewesen wäre, diesen Formfeh-ler auf einfache Art und Weise zu «heilen».

Weiter wird moniert, Sie hätten konkrete Sachverhaltsabklärungen nicht durchgeführt.

In einem intensiven Prozess wurden zuerst im Bereich des Tieftalwegs Verkehrszählungen durchgeführt. Anschliessend wurden sechs verschiedene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und auf ihre praktische Umsetzung hin geprüft. In diesen Prozess wurden auch die Petitionäre, der Verkehrs- und Einwohnerverein Immensee, die Korporation Zug, die Gemeinde Meierskappel und das Restaurant Baumgärtli miteinbezogen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des «runden Tisches» kamen zum Schluss, dass das temporäre Fahrverbot auf dem Tieftalweg die beste Lösung ist – auch was das Kosten-Nutzen-Verhältnis betrifft.

Der Verkehrs- und Einwohnerverein Immensee nahm am «runden Tisch» teil, unterstützte den beschlossenen Lösungsvorschlag und reichte dennoch eine Beschwerde ein.

Der Vorschlag der Ortsplanungs- und Verkehrskommission (OPVK) war breit abgestützt und wurde in der Folge vom Bezirksrat und vom Tiefbauamt als zuständige kantonale Fachstelle unterstützt. Dann gab es zwei Beschwerden von Leuten aus Immensee, welche praktisch am «runden Tisch» sassen, und das Projekt war beerdigt. Dies war für mich und weitere am Prozess Beteiligte enttäuschend und befremdlich. Ohne Beschwerden hätte es keine Beurteilung durch den Regierungsrat gegeben und das kantonale Tiefbauamt hätte die vorgeschlagene Verkehrsanord-nung am Tieftalweg genehmigt.

Zurück zum Entscheid des Regierungsrates. In einem dritten Punkt verlangte er anstelle eines temporären Fahrverbots die Prüfung eines Parkleitsystems als mildere Massnahme.

Die vorgeschlagene Lösung mit dem temporären Fahrverbot fand am «runden Tisch» auch deshalb eine Zustimmung, weil die Rahmenbedingungen für andere Lösungen schwierig sind. Weil die Gratisparkplätze beim Chiemen auf dem von der Korporation Zug benutzten Holzumschlagplatz liegen und sich dieser zum grössten Teil auf dem Gemeindegebiet von Meierskappel befindet, kann der Bezirk Küssnacht an diesem Standort nicht einfach nach Gutdünken eine eigene Lösung durchsetzen. Hätten wir die Verfügungsgewalt über diesen Platz, könnten wir über eine Bewirtschaftung sprechen.

Wie geht es jetzt weiter? Mit dem Entscheid des Regierungsrates sind die Probleme im Bereich des Tieftalwegs ja nicht gelöst.

Der Bezirksrat hat den Entscheid des Regierungsrates zur Kenntnis genommen und verzichtet auf eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Dies hat zur Folge, dass das heute rechtsgültige Verkehrsregime vorläufig beibehalten wird. Der Bezirksrat beobachtet die Situation in Immensee aber weiterhin. Falls geeignete Massnahmen möglich sind, werden diese geprüft und allenfalls auch umgesetzt. Wir nehmen die Anliegen der Immenseerinnen und Immenseer ernst und bieten nach wie vor Hand zu einer guten Lösung. Auch wenn es schwierig ist, etwas zu realisieren, ist es unser Ziel, die unterschiedlichen Wünsche und Anforderungen unter einen Hut zu bringen.