Man kann es nicht genug wiederholen: Feststoffe wie Kosmetikartikel, T-Shirts oder Küchenabfälle gehören weder in die Toilette noch in den Schüttstein, da sie Kanalisations- und Abwasserreinigungsanlagen verstopfen und beschädigen.
Im amtlichen Bericht aus dem Rathaus wurde in den letzten Jahren verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die unsachgemässe Entsorgung von Feststoffen zu Störungen und Schäden an verschiedenen Anlagen führen kann. Mit dieser Botschaft konnten bis heute leider noch nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks erreicht werden. Bei den letzten Vorfällen waren T-Shirts, Feuchttüchlein, Binden, Desinfektionstücher, Unterwäsche und Küchenabfälle dafür verantwortlich, dass arbeitsintensive und kostspielige Reparaturarbeiten an Pumpanlagen vorgenommen werden mussten.
Kanalisation und ARA, die wohl wichtigsten Einrichtungen für die Hygiene und den Gewässerschutz, sind für uns selbstverständlich geworden. Nach dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» werden sie aber oft gedankenlos missbraucht. So gelangen viele Fest- und Schadstoffe in die Kanalisation, wo sie zum Problem für den Betrieb des Kanalnetzes und der Pumpwerke werden oder gar den Reinigungsprozess in der ARA stören. Die Kosten für Reinigung, Unterhalt und Reparatur der Abwasseranlagen belasten uns alle.
Nur Fäkalien und Toilettenpapiere dürfen im WC entsorgt werden – alle anderen Feststoffe gehören in die Kehrichtabfuhr.
Hier eine Auswahl von festen und flüssigen Stoffen, welche nicht ins WC gehören, weil sie die Kanalisation und die Pumpwerke unnötig belasten würden.
Informationen zum korrekten Entsorgen der oben erwähnten festen und flüssigen Stoffe sind dem Recyclingmerkblatt des Bezirks Küssnacht und der Rubrik Entsorgung/Recycling zu entnehmen.